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1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bietet der Anmelder dem
Veranstalter Arado Tours den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch im Namen aller in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung
durch Arado Tours zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form. Der Reiseanmelder erhält von
Arado Tours eine schriftliche Reisebestätigung.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Arado
Tours vor, an das Arado Tours für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder
innerhalb dieser Frist die Annahme – auch durch schlüssiges
Verhalten – erklärt.
1.2 Für die Vermittlung der von Arado Tours veranstalteten
Reisen stehen Reisebüros und Buchungsstellen
zur Verfügung, die beraten und Anmeldungen für diese
Reisen entgegennehmen. Diese sind nicht befugt,
von den Reisebedingungen oder den Prospektaussagen
abweichende Zusagen zu machen. Vom Kunden speziell
geäußerte Wünsche müssen von Arado Tours ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden; sie sind sonst nicht
Bestandteil dieses Reisevertrages.
2. BEZAHLUNG
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne
des § 651 k Abs.3 BGB erfolgen.
Innerhalb einer Woche überweist der Anmelder die auf
der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten
Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung.
Diese beträgt 20% (auf volle Euro aufgerundet)
vom Gesamtbetrag der Rechnung. Die Kosten für Reiseversicherungen
sind in voller Höhe zusammen mit
der Anzahlung zu leisten. Der restliche Reisepreis ist 4
Wochen vor Reiseantritt zu begleichen. Wenn zwischen
Buchungs datum und Reisetermin weniger als 28 Tage
liegen, ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10
Tage vor Reisetermin fällig. Sofern Arado Tours die Möglichkeit
der Zahlung per Lastschriftverfahren anbietet
und der Anmelder sein schriftliches Einverständnis
erteilt hat, erfolgen die Abbuchungen von seinem Konto
zum gleichen Zeitpunkt. Das Reisebüro leitet zu diesem
Zweck die Bankverbindung des Anmelders an Arado
Tours weiter.
Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang
der Zahlung.
2.2 Bei nicht erfolgtem Zahlungseingang bis 5 Tage vor
Reiseantritt bzw. bei sehr kurzfristigen Buchungen werden
die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt. Für
den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand ist
Arado Tours berechtigt, ein Serviceentgelt von 10 Euro je
Vorgang zu erheben.
2.3 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie verauslagte
Kosten sind sofort fällig.
2.4 Erfolgt keine Zahlung oder wird kein geeigneter
Zahlungsnachweis erbracht, besteht seitens des Reiseteilnehmers
kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
In diesem Fall gilt die Kostenregelung in Ziffer
5.1 entsprechend.
3. LEISTUNGEN
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt (z.B.
Katalog, Flyer, Internet, Fax-Sonderangebote) und den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Bei Widersprüchen zwischen den Leistungsbeschreibungen
im jeweils gültigen Katalog und einem
Spezialangebot gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen
des Spezialangebotes, wenn der Reisende
zum preisgünstigeren Reisepreis des Sonderangebotes
gebucht hat.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für Arado
Tours bindend. Arado Tours behält sich jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine
Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
der Reisende vor Buchung informiert wird. Veränderungen
der Vertragsinhalte bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch Arado Tours.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
Arado Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungs ansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Arado Tours ist verpflichtet, den Kunden
über Leistungsänderungen oder -Abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Arado
Tours dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Arado Tours behält sich vor, die ausgeschriebene und
mit der Buchung bestätigte Reise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Flughafengebühren oder eine Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist Arado Tours verpflichtet, den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in
Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt
sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhung um mehr
als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn Arado Tours in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von Arado Tours über die Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistung diesem zu machen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN,
UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSON
5.1 Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Arado Tours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so kann Arado Tours eine angemessene
Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen
und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich möglich anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Arado Tours kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschalieren:
5.1.1 Stornierungskosten für Pauschalreisen
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
ab dem 29. bis 22 Tage vor Reiseantritt 25%
ab dem 21. bis 15 Tage vor Reiseantritt 35%
ab dem 14. bis 7 Tage vor Reiseantritt 50%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 65%
am Reisetag und bei Nichterscheinen 80%
5.1.2 Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind
jeweils auf volle Euro gerundet.
5.1.2 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende
Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen
genannt sind, gehen diese vor.
5.1.3 Es bleibt dem Reisenden unbenommen nachzuweisen,
dass Arado Tours keine oder wesentlich geringere
Kosten entstanden sind als in den vorstehenden Pauschalen
ausgewiesen.
5.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung
der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen
Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen (Umbuchung), kann Arado Tours
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt der Pauschalreise ein
Umbuchungsentgelt von 25 Euro pro Reiseteilnehmer
erheben.
Umbuchungswünsche des Kunden nach Ablauf dieser
Frist können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gemäß Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. Arado Tours kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den be -
sonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reiseanmelder
Arado Tours gegenüber als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
5.4 Im Falle des Rücktritts kann Arado Tours vom Kunden
Ersatz der tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Arado Tours
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH ARADO TOURS
Arado Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
seitens Arado Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Arado
Tours, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen;
Arado Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung resultieren, einschließlich
der Arado Tours von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
7.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, sofern in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wurde. In jedem Fall ist Arado
Tours verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat
Arado Tours den Kunden davon zu unterrichten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND REISEBEDINGUNGEN DER ARADO TOURS INTERNATIONAL GMBH
7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für Arado Tours nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass für Arado
Tours die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten das Überschreiten einer wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht von Arado Tours besteht jedoch nur,
wenn Arado Tours die zum Rücktritt führenden Umstände
nachweist und wenn Arado Tours dem Reisenden ein
vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der
Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal
erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot durch Arado
Tours keinen Gebrauch macht.
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl Arado Tours als auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Arado
Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist Arado Tours verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, den Reisenden zurückzubefördern,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. HAFTUNG
9.1 Arado Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
9.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung
9.1.2 die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der
Leistungsträger
9.1.3 die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten
und Katalogen angegebenen Reiseleistungen,
sofern Arado Tours nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
9.1.4 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen
9.2 Arado Tours haftet für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem
Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringt Arado Tours insoweit
Fremd leistungen, sofern in der Reiseausschreibung und
in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen
wurde.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Arado Tours kann auch in
der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder
höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Arado Tours
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis
ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem
zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet Arado Tours innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
– in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung
– kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
eines Mangels aus wichtigem, Arado Tours erkennbaren,
Grund nicht zuzumuten ist. Der Festsetzung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von Arado Tours verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Der Reisende schuldet Arado Tours den auf die in
An spruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse
waren.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
11.1 Die vertragliche Haftung von Arado Tours für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit Arado Tours für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen Arado Tours gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
Arado Tours bei Sachschäden bis 4.100 Euro; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreis
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisendem und Reise.
11.3 Arado Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd leistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen usw.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Arado Tours ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
11.5 Kommt Arado Tours die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung
des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
Arado Tours geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 615f BGB
verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem
die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen
dem Reisenden und Arado Tours Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Reisende oder Arado Tours die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Arado Tours steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das Konsulat
Auskunft.
Arado Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Arado
Tours als Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass Arado Tours die Verzögerung zu
vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation durch Arado Tours bedingt
sind.
Sollten Einreisebestimmungen einzelner Länder vom
Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein
Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig
erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der
Reise verhindert ist, kann Arado Tours den Reisenden mit
den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Arado
Tours kann hinsichtlich der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
für Reisende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen, keine Gewährleistung übernehmen.
15. FLUGDURCHFÜHRUNG
Alle im Prospekt aufgeführten Flüge sind, wo nicht
anders erwähnt, als Direktflüge geplant. Aus programmtechnischen
Gründen bleiben in Ausnahmefällen Zwischenlandungen
vorbehalten.
Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung
und des Fluggerätes, sofern dies wegen behördlicher
Anordnungen oder aus technischen von Arado Tours nicht
zu vertretenden Gründen erforderlich ist, bleiben ausdrücklich
vorbehalten, soweit die An- und Abreisezeiten dadurch
nicht wesentlich verlängert werden. Auch können die Flüge
ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in
Umsteigeflüge geändert werden, wenn der Reisezuschnitt
hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Arado Tours bittet um
Verständnis, wenn aus flugorganisatorischen Gründen der
Hinflug in die Abendstunden und/oder der Rückflug in die
Morgenstunden fällt.
16. REISEVERSICHERUNGEN
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis
nicht eingeschlossen. Arado Tours empfiehlt dringend eine
solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen
werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen
wir den Komplettschutz, bzw. zumindest den Basisschutz.
Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag
mit der Touristik Assekuranz Service GmbH, Niederlassung
Frankfurt am Main, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte
näher durch die Anzeigen in unserem Katalog und auf
unserer Internet-Homepage www.aradotours.de bzw. imn
Ihrem Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist
die Touristik Assekuranz Service GmbH, 60594 Frankfurt,
unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung
nicht befasst.
17. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
18. GERICHTSSTAND
Der Reisende kann von Arado Tours nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen von Arado Tours gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen ist der Sitz von Arado Tours maßgebend.
Veranstalter:
Arado Tours International GmbH
Hanauer Landstraße 135
60314 Frankfurt am Main