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Discount Travel Reisebedingungen
Lieber Feriengast,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Programme (mit Ausnahme von Center Parcs, TUI Cars, Eintrittskarten als Einzelleistungen, TUI Bootsferien, Fly&More sowie sonstigen als vermittelt gekennzeichneten Leistungen; die Bedingungen für diese Programme finden Sie in den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen i.S.d. Ziffer 3.1) der Reiseveranstalter TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen GmbH (nachfolgend "Veranstalter" genannt) sowie - Ziffern 12-14 - auch für am Zielort bei der Reiseleitung gebuchte Ausflüge. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1.1 Mit
Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des
Veranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine
schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von
Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue
Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen
Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene
Reisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald der
Katalog für die betreffende Saison erschienen ist.
1.5 Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremdanbieters ohne
weitere Reiseleistungen buchen, tritt der Veranstalter nur als Vermittler
einer Fremdleistung auf. Durch den Erwerb vermittelter Eintrittskarten
kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen
Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Anbieters entnehmen Sie bitte der
Eintrittskarte.
2.1 Zur
Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung
beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet
sich auf der Bestätigung.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die
Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 %, bei gesondert gekennzeichneten
Top-Angeboten sowie ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials,
Sparreisen und Reisen der Marken Discount Travel, reiseleicht, X1-2-FLY, XTUI,
XDiscount Travel und BestPreis-Angeboten von TUIFlussGenuss sowie Ticket-Paketen
aus Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) mit dem Titel „Musicals & Shows“ 40 %
des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für Reise versicherungen werden in voller
Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.3 Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre
Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in
Ihrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.4 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung
ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl.
Ziffer 7), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 8) sowie Gebühren
für individuelle Reisegestaltung (vgl. Ziffer 3.4) und Mahnkosten (vgl. Ziffer
2.9) werden jeweils sofort fällig.
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt der
Veranstalter (ggf. über das Reisebüro) Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder
ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum
Lastschriftverfahren.
2.5.2 Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre Reise auch mit
einer Kreditkarte bezahlen. In diesen Fällen muss die jeweilige Kreditkarte bei
Buchung im Reisebüro dem Reisebüro vorgelegt werden. Der Veranstalter benötigt
(ggf. über das Reisebüro) zusätzlich Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des
Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrem Girokonto
über die TUI Card oder sonstige Kreditkarte. Bei Zahlung fällt ein
Transaktionsentgelt in Höhe von 1% des Reisepreises an. Dieses gilt nicht für
Barzahlungen sowie Zahlungen im Lastschriftverfahren, mit der TUICard, der
GuteREISE Card und der ROBINSON Card.
2.5.3 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach
Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt
abgebucht, letzterer jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3
erfüllt sind.
2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, bei
Entgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im
Reisebüro geleistet werden.
2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor
Reiseantritt vorgenommen werden. Bei Reisen der Marke X1-2-FLY ist ein Wechsel
der Zahlungsart nicht möglich.
2.8 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor
Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro
oder Internet Service Center. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt
erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache mit Ihrem Reisebüro. In Ihrem
eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu
überprüfen.
2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und
zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter
von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem
Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei
Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung
Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen. Wenn Sie
Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Veranstalter zudem
vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 20,00 zu erheben. Der
Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen.
2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind,
soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im
Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an
das Reisebüro.
3.1 Welche
Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2).
Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der
Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste
Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005
verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes
Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst
über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu
unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend
unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens
nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.
Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung
unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie z.B. unter [www.tui.com >
Service & Kontakt > Hilfe & Information > Informationen für Flugreisende] und hier.
3.3 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und
programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige
Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen.
Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind nur dann unverbindlich, wenn
sie in der Bestätigung ausdrcklich als unverbindlich bezeichnet werden.
Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und
Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
3.4.1 Reisebüros oder Internet Service Center dürfen Sonderwünsche nur
entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter
bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der
Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart
oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros oder
Internet Service Center sind weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages
berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von
Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende
Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht
gesondert bevollmächtigt sind.
3.4.2 Die Buchung von Flugpauschalreisen, deren Dauer (Hinflug zum
Rückflug) vom Wochenrhythmus abweicht, ist gegen die Gebühr von € 16,00 pro
Reiseteilnehmer möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung. Für die Bearbeitung individueller, sonst von der
jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen wird eine Gebühr von
maximal € 50,00 pro Reisenden und Woche erhoben.
3.4.3 airtours à la carte-Service
Unter der Marke airtours erfüllen wir Ihnen gerne Ihre individuellen
Reisewünsche. Unseren à la carte-Service für Reisebausteine, die nicht im
airtours Katalog ausgeschrieben sind, bieten wir airtours Reisenden ab einem
Mindestreisepreis des à la carte-Arrangements von € 1.000,- pro Person an oder
ab einem Gesamtpreis der Ktalogleistungen von mindestens € 5.000,- pro airtours
Buchung. Wir berechnen hierfür eine Servicegebühr von € 150,- pro Buchung. Die
Servicegebühr wird bei einer Festbuchung auf den Reisepreis angerechnet. Bei
Nichtzustandekommen einer Buchung wird die Gebühr nicht erstattet.
3.4.4 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und/ oder
Hotelumbuchungen behält der Veranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls
entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro
Person vor. Bei den Marken reiseleicht, X1-2-FLY, XTUI und XDiscount Travel sind
Flugumbuchungen nicht möglich.
3.4.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in
denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
3.5 Verpflegung
Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische
Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende
Kinder.
3.6 Verlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte
möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder die örtliche Vertretung des
Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende
Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für
eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer
Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer
Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa. Bei den Marken
reiseleicht, X1-2-FLY, XTUI und XDiscount Travel sind Reise verlängerungen nicht
möglich.
3.7 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von Reiseleitern des
Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des Veranstalters (z. B. Vermietern
von Ferien - wohnungen) betreut. Bei den Marken Discount Travel, XDiscount
Travel und reiseleicht steht Ihnen ein Ansprechpartner für Notfälle,
Beanstandungen und sonstige außergewöhn liche Vorkommnisse telefonisch zur
Verfügung. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den
Reiseunterlagen oder der Informationsmappe in Ihrem Hotel. Bei Beanstandungen
beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im
Reisepreis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung
angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und
Kindern bewohnt werden.
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit
für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten
verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit
und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand
gereinigt zurückgegeben worden sind.
Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist
jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen
Leistungsbeschreibung. Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen
von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug
unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.
Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen
Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren 10 %
der Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende
Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €
50,- nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
6.1 Änderungen
wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
informieren. Gegebenenfalls wird er dem Reisenden eine unentgeltliche Umbuchung
oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
Auch für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in
Ihren Reiseunterlagen gegebenenfalls enthaltene Zug-zum-Flug-Ticket zur
Verfügung.
6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der
Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen,
allein der Kapitän.
6.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Vertragsschluss
entsprechend wie folgt zu ändern.
6.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom
Reisenden verlangen.
6.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/6.3.2 ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder
eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren.
6.3.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 %
ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen
Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung.
6.3.5 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des
Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem
gegenüber geltend zu machen.
7.1 Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften siehe unten
nach Ziffer 17.) bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht
antreten, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise
nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine
angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die
bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine
Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in
Ziffer 7.5 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.
7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein
Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt
gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn
die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der
Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im
Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen
Kosten.
7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der
Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
7.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnanreise;
Motorradrundreisen
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
B Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten; Spezialprogramme; Aktivprogramme;
Golfpakete (soweit nicht in Reisen im Sinne von 7.5.1 inkludiert);
Camper-Programme
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;
C airtours Flug
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;
D Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z. B. für Musicals (vgl.
Ziffer 1.5), gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen
bei Buchung mitgeteilt werden.
E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote, ausgewählte, kurzfristige
bzw. preisreduzierte Angebote, Specials, Sparreisen und Reisen der Marken
Discount Travel, reiseleicht, X1-2-FLY, XTUI, XDiscount Travel und
BestPreis-Angebote von TUI FlussGenuss sowie Ticket-Pakete aus
Leistungsbeschreibungen (Ziff. 3.1) mit dem Titel „Musicals & Shows“ gelten
folgende Stornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei
Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
7.6 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der
Veranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils
anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret zu beziffern und zu belegen.
7.7 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
8.1 Auf
Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor
Reiseantritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag vor
Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden €
50,– pro Person erhoben.
Für Produkte gemäß Ziffer 7.5.2 C nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar,
bis einen Tag vor Reiseantritt Umbuchungen vor. Dafür werden pro Person 25% des
Preises erhoben.
Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen,
sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit.
Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei
Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über
den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung
(Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Das gilt auch für Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels
und des Reiseantritts bei Reisen der Marken reiseleicht, X1-2-FLY, XTUI und
XDiscount Travel.
8.2 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in
seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der
Mitteilung an den Veranstalter.
Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn
der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der
Veranstalter berechtigt, zusätzlich zu dadurch gegebenenfalls entstehenden
Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) für die ihm
durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal €
50,– zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener
oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis
und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der
angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Reisekatalogen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen oder erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
10.1 Der
Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den
Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich
ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den
Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl.
Erstattungen durch Leistungsträger.
10.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen
Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
(Zugang beim Reisenden). Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich,
sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird
dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis
dann umgehend zurück.
10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist der
Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des
Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem
Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält
er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
11.1 Wegen
der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf §
651j BGB.
Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des §
651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de"
sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
12.1 Wird
eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
12.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen,
falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht
schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern)
anzuzeigen.
12.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann
der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag -
in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform
empfohlen - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf
Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
12.4 Wegen der für Flugreisen unter der Marke "TUI" geltenden
Geld-zurück-Garantie des Veranstalters TUI Deutschland GmbH beachten Sie bitte
die Hinweise in den betreffenden TUI Katalogen.
13.1 Bei
Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es
sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter
nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter
Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt
worden ist.
13.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
den Veranstalter herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem
Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass
sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des
Veranstalters sind.
Der Veranstalter haftet jedoch
13.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten sowie
13.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich
geworden ist.
13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen
Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor
Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten
auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der
Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
13.6 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des
jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht
werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrten-Dokumenten der Deutschen Bahn AG
aufgeführte DB-Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Rechte und Pflichten des
Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen
ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) ausgeschrieben, enthalten Ihre
Reiseunterlagen Fahrscheine „Zug zum Flug“ der DB AG und ein zusätzliches
Beiblatt „Fahren & Fliegen“ des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Jeder
Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst
verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einem vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Verhalten des Reiseveranstalters.
13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese
an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.7 Satz
1 bzw. dem Ansprechpartner im Sinne der Ziffer 3.7 Satz 2 mitzuteilen und
Abhilfe zu verlangen.
Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich
an den Leistungsträger (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) oder an
den Veranstalter bzw. an dessen örtliche Vertretung. Die notwendigen
Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren
Reiseunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) bzw. in den
Informationsmappen im Hotel.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei
Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und
Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei
Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer
Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden
zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der
Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen. Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den §§651c Abs. 3, 651d,
651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden, gelten die Firsten gemäß Ziffer
14.1
Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich
bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen.
Wenn das keinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen
Station der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in
Verbindung setzen.
Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm
Ansprüche nicht zu.
13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
anzuerkennen.
14.1 Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind
spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter (Anschrift siehe unten
nach Ziffer 17) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich
geschehen.
Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er
ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes
wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.
Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder
Gepäckverlust siehe Ziffer 13.7.2.
14.2.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen,
verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
14.2.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in
einem Jahr.
14.2.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 14.2.1 und 14.2.2
beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
14.2.4 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14.2.5 Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
14.3 Ihr Reisebüro oder Internet Service Center tritt nur als Vermittler beim
Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die
Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende
entgegenzunehmen.
14.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
15.1 Der
Veranstalter wird Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörige
anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften /
Konsulaten erkundigen.
15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie
ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von
dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den
zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen
rechnen.
15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
15.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem
Reisebüro oder Internet Service Center, ob für Ihre Reise ein Reisepass
erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf,
dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende
Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern
eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.
15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr
streng gehandhabt.
Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt,
die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre
(Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden
vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient)
zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und
wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder Internet Service Center.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten "EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Reisebedingungen.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die Reiseveranstalter
TUI Deutschland GmbH 30620 Hannover
Handelsregister: Hannover HRB 56512
und
Wolters Reisen GmbH Postfach 11 51 28801 Stuhr
Handelsregister: Walsrode HRB 110468
Drucklegung September 2011, 59. Auflage