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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
fly consult GmbH
Für die Erbringung von Reiseleistungen durch fly consult GmbH gelten die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis
im Rahmen des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter.
Wir werden alles dran setzen,um ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und ihnen
einen angenehmen Urlaub zu ermöglichen. Wir empfehlen unseren Kunden,die
Reisebedingungen sorgfältig zu lesen und zu beachten.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der schriftlichen,mündlichen, fernmündlichen Anmeldung oder der
Anmeldung über elektronische Medien wie dem internet bietet uns der Anmelder den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei der fernmündlichen Buchung
wird der Anmelder über die wesentlichen Reisebedingungen, insbesondere
Verbindlichkeit einer Buchung, Zahlungsfälligkeiten, Gebühren bei
Rücktritt,Einverständnis mit diesen Reisebedingungen spätestens durch
Reiseantritt usw. informiert. Mit der Reisebestätigung erhält der fernmündlich
buchende Anmelder diese Reisebedingungen, die er mit Reiseantritt als
verbindlich akzeptiert. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des
Reiseveranstalters, spätestens nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung
beim Anmelder zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Der Anmelder,
der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen
Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot von fly consult GmbH vor. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme
ausdrücklich oder schlüssig erklärt oder die Reise antritt.
1.3. Die Informationen über Einreisebestimmungen und die
gesundheitspolizeilichen Formalitäten übersenden wir Ihnen mit der
Reisebestätigung.Beachten Sie insofern auch die Regelungen in Ziffer 11 unten.
2. Bezahlung, Hinterlegung von Reiseunterlagen
2.1. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem.§ 651 k BGB insolvenzgesichert.Der
Sicherungsschein wird Ihnen mit der
Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist innerhalb 1 Woche
nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 15% des
Gesamtreisepreises, mindestens EUR 50 pro Reiseteilnehmer. Der Restbetrag ist 28
Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig und hat ebenfalls
unbedingt rechtzeitig zu erfolgen.
2.3. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der
restliche Reisepreis sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen bieten wir
an,die Reiseunterlagen am Flughafen zu hinterlegen.Es wird dann pro Person ein
Zuschlag von EUR 10 erhoben. Wird der (restliche) Reisepreis erst am Flughafen
bezahlt, wird ein Zuschlag von EUR 15 pro Buchung erhoben. Der Veranstalter
haftet nicht für ein durch ihn unverschuldetes Scheitern der Hinterlegung.
2.4. Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug,
sind wir berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz gem.unseren
Stornobedingungen (vgl. Ziffer 4.2. unten) zu verlangen.
2.5. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der
Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet werden.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt Ihrer
Buchung gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im
Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung weniger Leistungsbestandteile,
gelten alleine die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der
Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Beinhaltet
eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen
Leistungsbeschreibung mehr Leistungsbestandteile, so gelten die
Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung nur dann, wenn der Kunde zu den
Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Nebenabreden (Änderungen,
Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns.
Von der Reisebeschreibung abweichende Kundenwünsche werden nach Möglichkeit
berücksichtigt, sind
aber unverbindlich und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen
Bestätigung von fly consult GmbH. Trinkgelder, Einzelzimmer und Kabinenzuschläge
sind in unseren Preisen nicht enthalten. Dritte sind nicht berechtigt, von der
Reiseauschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu
machen. Leistungen, die als Leistungen Dritter lediglich vermittelt werden,
gehören nicht zum Leistungsumfang.Prospekte und Leistungsaussagen solcher
Dritter sind für uns nicht bindend und begründen keine Haftung von fly consult
GmbH.
4.Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten.Der Rücktritt soll schriftlich unter Angabe der
Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns.
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B.wegen
verpasster Anschlüsse), so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich
einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten,nach dem Reisepreis wie
folgt:
Flugpauschalreisen mit Charterflugtickets:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Vom 29.bis 22.vor Reiseantritt 25%
Vom 21.bis 15.vor Reiseantritt 30%
Vom 14.bis 06.vor Reiseantritt 50%
Vom 07.bis 01.vor Reiseantritt 75%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Gesamtreisepreises
Nurflugtickets und Flugpauschalreisen im Linienverkehr,sowie Schiffsreisen:
Bis 120 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 30%
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%
ab 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 85%
ab 6 Tagen bis ein Tag vor Reiseantritt 90%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Gesamtreisepreises
Zuzüglich zu den vorstehend genannten Kosten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 25. Hinzu kommen die fälligen Prämien für ggf.abgeschlossene
Reiseversicherungen. Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der
Reiseart mindestens EUR 80 pro Buchung. Der Nachweis eines geringeren Schadens
ist Ihnen vorbehalten. Eine zusätzlich abgeschlossene
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer
Versicherungsbedingungen übernehmen.
4.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
4.4. Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Möglichkeit eines
Rücktritts bleibt unbenommen. Soweit durchführbar wird sich fly consult GmbH
bemühen, Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Abflugort,
Unterkunft, Beförderungsart) bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei Pauschalreisen
und bis zum 95.Tag bei Gruppenreisen auf Wunsch des Kunden zu
ermöglichen.Hierfür verlangt fly consult GmbH eine Umbuchungspauschale von EUR
30 pro Reiseanmeldung.
4.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers
berechnen wir EUR 30 pro Person für die entstehenden Mehrkosten. Weitere, durch
den Personenwechsel entstehende Kosten seitens der Leistungsträger, insbesondere
bei Linienbeförderungsleistungen werden weiterbelastet. Der ursprünglich
gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für unsere
Forderungen.
4.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein
Doppel-oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle
eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen
Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich,die verbleibenden Teilnehmer
anderweitig unterzubringen.
4.7. Ab 4 Werktage vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache an ausgewählten
Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen
veranlassen. Hierfür berechnen wir eine Gebühr in Höhe von EUR 15 pro Ticket
bzw. Reiseunterlage.
5. Rücktritt durch fly consult GmbH
5. 1. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt
zurückzutreten:
5.1.1. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
5.1.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung einer Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde.
5.1.3. Nach Reiseantritt und ohne Einhaltung einer Frist bei grob
vertragswidrigem Verhalten eines Reisenden oder wenn die Durchführung der Reise
trotz entsprechender Information und Abmahnung durch fly consult GmbH vom
Reisenden nachhaltig gestört wird . Der Reisepreisanspruch im Falle von Ziffer
5.1.3. bleibt erhalten. Etwaige ersparte Aufwendungen und Vorteile muss sich der
Reiseveranstalter anrechnen lassen. Kosten für die Rückbeförderung gehen zu
Lasten des Störers.
5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch uns unverzüglich erstattet, sofern
der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
6. Leistungs-und Preisänderungen
6.1. Preisänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat insoweit jedenfalls kein Recht, den Vertrag
zu kündigen. Das gilt insbesondere hinsichtlich zumutbarer Änderungen von
Flugleistungen.
6.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, nicht aber früher als
48 Stunden vor Rückflug bzw. -fahrt über die genauen Reisedaten. Andernfalls
gehen die aus dem verpassten Transport entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
6.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen-oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro
Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Sollte eine Preis-oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie
unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur
bis zum 21.
Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung unzulässig. Bei
einer Preiserhöhung um mehr als 5%des Reisepreises oder im Falle einer
erheblichen Änderung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen
Reise aus unserem Angebot zu verlangen, soweit verfügbar. Der Kunde hat seine
Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung uns gegenüber geltend zu
machen.
7. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das
Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der
Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit
Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit der Anzahlung auf den
Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus
dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und
die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide
Vertragsparteien gemäß § 651j BGB kündigen. fly consult GmbH kann für bereits
erbrachte oder bis Reiseende noch zu erbringende Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die
Parteien jeweils zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden,
so sind sie gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener
Frist zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit einer gleich-oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass Minderungsansprüche
nicht anerkannt werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde
oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 9.2.
unten). Die Kündigung des Reisevertrags ist nicht zulässig, sofern
kein Abhilfeverlangen mit angemessener Fristsetzung erfolgte.
9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung
anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt nicht. Die
konkreten Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer)entnehmen Sie
bitte Ihren Reiseunterlagen und ggf. den Anweisungen der Reiseleitung vor Ort.
9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern
Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie
unbedingt eine Schadensanzeige (P. I. R. )an Ort und Stelle bei der
durchführenden Fluggesellschaft erstatten. In sonstigen Fällen ist unsere
Reiseleitung zu verständigen. Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen
und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den jeweils einschlägigen internationalen
Abkommen. Unsere Rechte und Pflichten werden durch die Bedingungen des
jeweiligen Beförderungsunternehmen, auf deren Grundlage die Beförderung erfolgt,
nicht eingeschränkt.
10.2. Für eine Beförderungsleistung im Linienverkehr, die nach dem gesondert
ausgestellten Beförderungsausweis sowie aufgrund der Reisebeschreibung und der
Bestätigung ausdrücklich eine Fremdleistung darstellt, haften nicht wir, sondern
das leistende Unternehmen nach dessen Beförderungsbedingungen.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc. ), haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung
nicht. Die Vermittlerhaftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegen.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden durch uns oder einen
Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir je Kunde und Reise bei
Sachschäden bis höchstens EUR 4. 100, -Wenn der Reisepreis pro Person EUR 1.
367,- übersteigt, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall-und
Reisegepäckversicherung abzudecken.
10. 7. Die Geltendmachung von Minderungs-und Schadenersatzansprüchen im
Zusammenhang mit den von uns
erbrachten Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise an unsere untenstehende Adresse zu richten.
Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber Ihrer
Buchungsstelle nicht ausreicht. Entscheidend ist der Eingang bei untenstehender
Adresse.
10.8. Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden gegen fly consult GmbH
verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise
nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter
oder dessen
Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist.
10.9. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa-,
undGesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie
nicht oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Bürger der BR
Deutschland, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses bzw.
Personalausweises der BR Deutschland sind. Sind Sie Ausländer oder Besitzer
eines fremden Passes, müssen Sie andere Bestimmungen beachten, die Sie bei Ihrem
zuständigen Konsulat erfragen können.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen
Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden aus dem Reisevertrag an Mitreisende
(auch Familienangehörige)wird ausgeschlossen.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser
Produktausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen verlieren alle
unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre
Gültigkeit.
13.3. Für Druck-und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
13.5. Unser Gerichtsstand ist Düsseldorf. Falls unser Vertragspartner keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
bzw., falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden
Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nachVertragsschluss aus dem
Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner
Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.
Reiseveranstalter:
fly consult GmbH
Kaistrasse 6, 40221 Düsseldorf
HRB 49702 Amtsgericht Düsseldorf
Stand:März 2005
© fly consult 2005