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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von fly consult GmbH

Für die Erbringung von Reiseleistungen durch fly consult GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Wir werden alles dran setzen,um ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und ihnen einen angenehmen Urlaub zu ermöglichen. Wir empfehlen unseren Kunden,die Reisebedingungen sorgfältig zu lesen und zu beachten.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der schriftlichen,mündlichen, fernmündlichen Anmeldung oder der Anmeldung über elektronische Medien wie dem internet bietet uns der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei der fernmündlichen Buchung wird der Anmelder über die wesentlichen Reisebedingungen, insbesondere Verbindlichkeit einer Buchung, Zahlungsfälligkeiten, Gebühren bei Rücktritt,Einverständnis mit diesen Reisebedingungen spätestens durch Reiseantritt usw. informiert. Mit der Reisebestätigung erhält der fernmündlich buchende Anmelder diese Reisebedingungen, die er mit Reiseantritt als verbindlich akzeptiert. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Reiseveranstalters, spätestens nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von fly consult GmbH vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig erklärt oder die Reise antritt.
1.3. Die Informationen über Einreisebestimmungen und die gesundheitspolizeilichen Formalitäten übersenden wir Ihnen mit der Reisebestätigung.Beachten Sie insofern auch die Regelungen in Ziffer 11 unten.

2. Bezahlung, Hinterlegung von Reiseunterlagen
2.1. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem.§ 651 k BGB insolvenzgesichert.Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der
Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist innerhalb 1 Woche nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 15% des Gesamtreisepreises, mindestens EUR 50 pro Reiseteilnehmer. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig und hat ebenfalls unbedingt rechtzeitig zu erfolgen.
2.3. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der restliche Reisepreis sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen bieten wir an,die Reiseunterlagen am Flughafen zu hinterlegen.Es wird dann pro Person ein Zuschlag von EUR 10 erhoben. Wird der (restliche) Reisepreis erst am Flughafen bezahlt, wird ein Zuschlag von EUR 15 pro Buchung erhoben. Der Veranstalter haftet nicht für ein durch ihn unverschuldetes Scheitern der Hinterlegung.
2.4. Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug, sind wir berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz gem.unseren Stornobedingungen (vgl. Ziffer 4.2. unten) zu verlangen.
2.5. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet werden.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung weniger Leistungsbestandteile, gelten alleine die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen
Leistungsbeschreibung mehr Leistungsbestandteile, so gelten die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung nur dann, wenn der Kunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Von der Reisebeschreibung abweichende Kundenwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind
aber unverbindlich und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung von fly consult GmbH. Trinkgelder, Einzelzimmer und Kabinenzuschläge sind in unseren Preisen nicht enthalten. Dritte sind nicht berechtigt, von der Reiseauschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu machen. Leistungen, die als Leistungen Dritter lediglich vermittelt werden, gehören nicht zum Leistungsumfang.Prospekte und Leistungsaussagen solcher Dritter sind für uns nicht bindend und begründen keine Haftung von fly consult GmbH.

4.Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.Der Rücktritt soll schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B.wegen verpasster Anschlüsse), so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten,nach dem Reisepreis wie folgt:
Flugpauschalreisen mit Charterflugtickets:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Vom 29.bis 22.vor Reiseantritt 25%
Vom 21.bis 15.vor Reiseantritt 30%
Vom 14.bis 06.vor Reiseantritt 50%
Vom 07.bis 01.vor Reiseantritt 75%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Gesamtreisepreises

Nurflugtickets und Flugpauschalreisen im Linienverkehr,sowie Schiffsreisen:
Bis 120 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 30%
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%
ab 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 85%
ab 6 Tagen bis ein Tag vor Reiseantritt 90%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Gesamtreisepreises

Zuzüglich zu den vorstehend genannten Kosten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25. Hinzu kommen die fälligen Prämien für ggf.abgeschlossene Reiseversicherungen. Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der Reiseart mindestens EUR 80 pro Buchung. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist Ihnen vorbehalten. Eine zusätzlich abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
4.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
4.4. Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Möglichkeit eines Rücktritts bleibt unbenommen. Soweit durchführbar wird sich fly consult GmbH bemühen, Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Abflugort, Unterkunft, Beförderungsart) bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei Pauschalreisen und bis zum 95.Tag bei Gruppenreisen auf Wunsch des Kunden zu ermöglichen.Hierfür verlangt fly consult GmbH eine Umbuchungspauschale von EUR 30 pro Reiseanmeldung.
4.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers berechnen wir EUR 30 pro Person für die entstehenden Mehrkosten. Weitere, durch den Personenwechsel entstehende Kosten seitens der Leistungsträger, insbesondere bei Linienbeförderungsleistungen werden weiterbelastet. Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für unsere Forderungen.
4.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel-oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich,die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
4.7. Ab 4 Werktage vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen veranlassen. Hierfür berechnen wir eine Gebühr in Höhe von EUR 15 pro Ticket bzw. Reiseunterlage.

5. Rücktritt durch fly consult GmbH
5. 1. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt zurückzutreten:
5.1.1. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
5.1.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde.
5.1.3. Nach Reiseantritt und ohne Einhaltung einer Frist bei grob vertragswidrigem Verhalten eines Reisenden oder wenn die Durchführung der Reise trotz entsprechender Information und Abmahnung durch fly consult GmbH vom Reisenden nachhaltig gestört wird . Der Reisepreisanspruch im Falle von Ziffer 5.1.3. bleibt erhalten. Etwaige ersparte Aufwendungen und Vorteile muss sich der Reiseveranstalter anrechnen lassen. Kosten für die Rückbeförderung gehen zu Lasten des Störers.
5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch uns unverzüglich erstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

6. Leistungs-und Preisänderungen
6.1. Preisänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat insoweit jedenfalls kein Recht, den Vertrag zu kündigen. Das gilt insbesondere hinsichtlich zumutbarer Änderungen von Flugleistungen.
6.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, nicht aber früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. -fahrt über die genauen Reisedaten. Andernfalls gehen die aus dem verpassten Transport entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
6.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis-oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21.
Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung unzulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5%des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise aus unserem Angebot zu verlangen, soweit verfügbar. Der Kunde hat seine Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung uns gegenüber geltend zu machen.

7. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und
die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651j BGB kündigen. fly consult GmbH kann für bereits erbrachte oder bis Reiseende noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien jeweils zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten trägt der Reisende.

9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind sie gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit einer gleich-oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass Minderungsansprüche nicht anerkannt werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 9.2. unten). Die Kündigung des Reisevertrags ist nicht zulässig, sofern
kein Abhilfeverlangen mit angemessener Fristsetzung erfolgte.
9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt nicht. Die konkreten Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer)entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen und ggf. den Anweisungen der Reiseleitung vor Ort.
9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P. I. R. )an Ort und Stelle bei der durchführenden Fluggesellschaft erstatten. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftung
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den jeweils einschlägigen internationalen Abkommen. Unsere Rechte und Pflichten werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmen, auf deren Grundlage die Beförderung erfolgt, nicht eingeschränkt.
10.2. Für eine Beförderungsleistung im Linienverkehr, die nach dem gesondert ausgestellten Beförderungsausweis sowie aufgrund der Reisebeschreibung und der Bestätigung ausdrücklich eine Fremdleistung darstellt, haften nicht wir, sondern das leistende Unternehmen nach dessen Beförderungsbedingungen.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc. ), haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht. Die Vermittlerhaftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden durch uns oder einen Leistungsträger, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir je Kunde und Reise bei Sachschäden bis höchstens EUR 4. 100, -Wenn der Reisepreis pro Person EUR 1. 367,- übersteigt, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall-und Reisegepäckversicherung abzudecken.
10. 7. Die Geltendmachung von Minderungs-und Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den von uns
erbrachten Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise an unsere untenstehende Adresse zu richten. Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber Ihrer Buchungsstelle nicht ausreicht. Entscheidend ist der Eingang bei untenstehender Adresse.
10.8. Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden gegen fly consult GmbH verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen
Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist.
10.9. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.

11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa-, undGesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Bürger der BR Deutschland, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises der BR Deutschland sind. Sind Sie Ausländer oder Besitzer eines fremden Passes, müssen Sie andere Bestimmungen beachten, die Sie bei Ihrem zuständigen Konsulat erfragen können.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

12. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden aus dem Reisevertrag an Mitreisende (auch Familienangehörige)wird ausgeschlossen.

13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Produktausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
13.3. Für Druck-und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.5. Unser Gerichtsstand ist Düsseldorf. Falls unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
bzw., falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nachVertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

Reiseveranstalter:

fly consult GmbH
Kaistrasse 6, 40221 Düsseldorf
HRB 49702 Amtsgericht Düsseldorf
Stand:März 2005

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