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Allgemeine Reise - und Geschäftsbedingungen
der FUN TOURISTIK
GmbH
AGB des Veranstalters FUN-TOURISTIK GmbH
Artikel 1: Reisebestätigung
1.
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über
www.fun-touristik.de erfolgen kann, bieten Sie dem Veranstalter den
Abschluss des Reisevertrages an. Die FUN-TOURISTIK GmbH nimmt das Angebot
mit der Buchungsbestätigung an. Die Buchungsbestätigung erfolgt in
schriftlicher Form, wobei die Annahme des Angebots keiner Form bedarf.
2. Derjenige, der
im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder für mehrere Reiseteilnehmer
einen Vertrag abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die aus dem
Vertrag hervorgehen.
3. Der Reisende ist
verpflichtet, die Reisebestätigung sofort auf Vollständigkeit und
Korrektheit zu überprüfen und der Fun Touristik GmbH eventuelle
Unrichtigkeiten unverzüglich schriftlich zu melden.
Artikel 2: Zahlung
1.
Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an den Veranstalter
FUN-TOURISTIK GmbH zu erfolgen. Eine Zahlung an ein Reisebüro hat keine
schuldbefreiende Wirkung.
2.
Mit Vertragsschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine
Anzahlung i.H.v. 10% des Reisepreises fällig, höchstens jedoch € 250,- pro
Person. Der gesamte Reisepreis ist nach erfolgter Buchungsbestätigung gegen
Aushändigung der Reiseunterlagen zu bezahlen. Andernfalls steht der
FUN-TOURISTIK GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
3. Wurde der
Reisepreis nicht vollständig vor Reiseantritt an die FUN-TOURISTIK GmbH
gezahlt, obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, so wird der
Vertrag gemäß den unten beschriebenen Bedingungen bei Rücktritt des
Reisenden aufgelöst.
4. Bei
kurzfristigen Buchungen (ab sieben Tage vor Reiseantritt) wird vermutet,
dass die Hinterlegung der Unterlagen auf Wunsch des Kunden erfolgt. Der
Veranstalter FUN-TOURISTIK GmbH ist berechtigt, eine Hinterlegungsgebühr
i.H.v. € 5,- und eine Inkassogebühr i.H.v. € 10,- pro Buchung pro Person zu
erheben.
Artikel 3: Inhalt des Vertrags
1. Falls bei
Pauschalreisen die Reisedauer im Katalog in Tagen aufgeführt ist, sind die
Ab- und Anreisetage (ungeachtet Abfahrts- und Ankunftszeit) als ganze Tage
berechnet worden.
2. Den Umfang der
vertraglichen Leistungen bestimmen unsere Angaben im Katalog und auf der
Reisebestätigung. Andere Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die FUN-TOURISTIK GmbH.
3.
Leistungen, die der Reisende direkt bei Drittunternehmen bucht, sind
Fremdleistungen und gehören daher nicht zum o.g. Umfang (Ausflüge, Touren,
Fahrten usw.).
Artikel 4: Rücktritt des Reisenden
1. Vor
Reiseantritt kann der Reisende jederzeit gegen schriftliche Erklärung dem
Veranstalter gegenüber vom Vertrag zurücktreten (Stornierung).
2. Falls ein
Reisevertrag storniert wird, werden für jeden Reiseteilnehmer neben dem
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen,
Rücktritts-Gebühren sofort fällig.
Für Stornierungen von Pauschalreisen, für die diese Bedingungen zutreffend
sind, gelten die folgenden Bestimmungen:
- bis zum 31. Tag vor Abreise 15% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,-
pro Person.
- ab dem 30.-22. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises.
- ab dem 21.-15. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises.
- ab dem 14.-1. Tag vor Abreise 75% des Reisepreises.
- bei Stornierung am Tag des Reiseantritts oder später: Der gesamte
Reisepreis. Ebenso bei Nichtantritt der Reise.
3.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder
geringere Kosten entstanden sind, als die von der FUN-TOURISTIK GmbH in der
Pauschale wie oben ausgewiesen.
4. Eine Stornierung
durch den Reiseteilnehmer wird nur an Werktagen während der üblichen
Geschäftszeiten bearbeitet. Stornierungen nach Geschäftsschluss gelten als
bearbeitet am nächstfolgenden Werktag.
5. Bei
Teilstornierungen mehrerer Reisender haftet der Anmelder für die Zahlung
dieser Teilstornierungen.
6. Der Reisende
kann unter anderem eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bei der
Europäische Reiseversicherung-Gesellschaft AG, Postfach 80 05 45, 81605
München abschließen. Art und Umfang der Versicherungsbedingungen können
bei der FUN-TOURISTIK GmbH erfragt werden. Die FUN-TOURISTIK GmbH übernimmt
keine Schadensregulierung.
Artikel 5: Umbuchung
1. Die
FUN-TOURISTIK GmbH ist berechtigt, für Namensänderungen bis 14 Tage vor
Reiseantritt € 25,- pro Person und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn € 50,- pro
Person als Entgelt zu verlangen.
2. Umbuchungen
innerhalb der FUN-TOURISTIK GmbH werden bis 30 Tage vor Reiseantritt gegen
eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 25,- pro Person vorgenommen. Ab
dem 29. Tag vor Reiseantritt gelten die Vorschriften des Rücktritts unter
Artikel 4.
3. Für beide obigen
Punkte bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass der FUN-TOURISTIK
GmbH keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Artikel 6:
Leistungsänderung
1. Die
FUN-TOURISTIK GmbH ist berechtigt, Änderungen der Flugzeiten, der
Streckenführung und auch des Fluggerätes vorzunehmen, d.h. auch Direktflüge
in solche mit Zwischenlandung zu ändern. Solche Leistungen gelten als
vertragsgemäß.
2. Die Verpflegungsleistungen an Bord des Fluggeräts gelten bei geändertem Zeitplan als Leistung des Hotels.
3. Andere Änderungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von der FUN-TOURISTIK GmbH wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Artikel 7: Preisänderung
1. Der
Reiserveranstalter ist berechtigt, die vereinbarte Dienstleistung in Bezug
auf ein oder mehrere Punkte wegen außergewöhnlicher Umstände zu ändern.
Außergewöhnliche Umstände sind derartige Umstände, unter denen die
Durchführung des Reisevertrags für den Reiseveranstalter nicht zumutbar ist.
Falls die Ursache der Änderung dem Reiseteilnehmer zugerechnet werden kann,
ist der Reiseteilnehmer für den daraus entstandenen Schaden haftbar.
2. Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet,
soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Das
Ersatzangebot muss zumindest gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit der
Ersatzunterkunft muss nach objektiven Kriterien beurteilt werden und muss
bestimmt werden nach folgenden Umständen, die sich aus dem Ersatzangebot
herausstellen müssen:
- die Situierung der Unterkunft im Bestimmungsort
- die Art und Klasse der Unterkunft
- die Einrichtungen, welche die Unterkunft weiter bietet
Artikel 8: Pass, Visa, Gesundheit
1. Der
Reiseteilnehmer muss bei Antritt und während der Reise im Besitz der
erforderlichen Dokumente sein, wie gültiger Reisepass, bzw. Personalausweis
oder, wo verlangt, ein Touristen-Grenzschein und die eventuell
erforderlichen Visa, Impfausweise, Führerschein und Grüne Karte. Bei
vorläufigen Ausweisen besteht keine Beförderungspflicht durch die
FUN-TOURISTIK GmbH.
2.
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Ausgenommen, wenn der Reiseveranstalter zugesagt hat, die erforderlichen
Dokumente zu besorgen oder sie durch eine schuldhafte falsche Information
des Reiseveranstalters bedingt sind.
Artikel 9: Haftung
1. Falls die
Reise nicht gemäß den gebuchten Erwartungen verläuft, ist der
Reiseteilnehmer verpflichtet, unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu
rügen und Abhilfe zu Verlangen.
2. Höhere Gewalt
heißt: Ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die unabhängig sind vom
Willen desjenigen der sich darauf beruft und deren Auswirkungen trotz aller
Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.
3. Die vertragliche
Haftung der FUN-TOURISTIK GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden
betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Artikel 10: Pflichten des
Reiseteilnehmers
1. Der
Reiseteilnehmer ist verpflichtet, allen erforderlichen Anweisungen des
Reiseveranstalters für eine einwandfreie Durchführung der Reise nachzukommen
und haftet für Schäden, verursacht durch sein unerlaubtes Benehmen, zu
beurteilen nach den Maßstäben eines Durchschnittsurlaubers.
2. Jeder
Reiseteilnehmer muss sich bis spätestens 24 Stunden vor Rückflug bzw.
Rückfahrt bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
Reiseveranstalters über die genauen Flug- und Fahrtzeiten informieren.
3. Wenn ein
Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört, dass eine
einwandfreie Durchführung dadurch wesentlich erschwert wird oder erschwert
werden kann, kann er durch den Reiseveranstalter von der weiteren
Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden. Alle daraus erwachsenden Kosten
gehen auf Rechnung des Reiseteilnehmers, falls und sofern die Folgen der
Störungen ihm zuzurechnen sind.
4. Beanstandungen
hinsichtlich des Gepäcktransfers auf dem Flugwege müssen unverzüglich noch
am Flughafen durch ein PIR – Protokoll schriftlich bestätigt werden. Es
gelten die besonderen Vertragsbedingungen des Flugscheins.
Artikel 11: Beanstandungen
1. Eine
festgestellte, nichtvertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung muss
unverzüglich dem betreffenden Dienstleistenden des Leistungsträgers zur
Kenntnis gegeben werden, so dass diese eine geeignete Lösung treffen kann.
2. Falls die Mängel
nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelöst werden und die Qualität der
Reise beeinträchtigt, müssen diese unverzüglich bei der Reiseleitung gerügt
werden. Ist diese nicht anwesend oder zu erreichen, dann ist der
Reiseteilnehmer verpflichtet, unverzüglich mit dem Reiseveranstalter Kontakt
aufzunehmen, auf die vorgeschriebene Art und Weise.
3.
Unterlässt der Reisende die Rüge des Mangels und besitzt er auch keine
schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers, sind spätere Minderungs- und
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Ansprüche wegen
nichtvertragsgemäßer Erbringung gebuchter Leistungen hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber der FUN-TOURISTIK GmbH schriftlich geltend zu machen.
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers
gegen die FUN-TOURISTIK GmbH an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Dies
gilt auch für die gerichtliche wie die außergerichtliche Geltendmachung.
Artikel 12: Aufrechnung
Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des
Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn
die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Artikel 13: Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise an Dritte, auch namensverschiedene
Ehegatten, ist
ausgeschlossen.
Artikel 14: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
Artikel 15: Fremdveranstalter
Für Leistungen bei denen die FUN-TOURISTIK GmbH nur als Vermittler auftritt,
worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende
Veranstalter nach seinen Bedingungen.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen vermittelt werden und in der Ausschreibung als Fremdleistung
gekennzeichnet wurden, haftet die FUN-TOURISTIK GmbH nicht.
AGB der Reiseveranstalter
Sollten Sie während des Buchungsvorgangs keinen Zugriff auf die AGB der
Reiseveranstalter bekommen, finden Sie unter
www.fun-touristik.de alle AGB zusammengefasst oder fordern Sie diese bei
unseren Mitarbeitern im Service Center an.
Veranstalter:
FUN-TOURISTIK
GmbH
Graf – Adolf – Str. 45
40210 Düsseldorf
Gerichtsstand: Düsseldorf
HRB: 36 295
Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
Stand: Mai 2006