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Geschäftsbedingungen der AERO FLIGHT GmbH & Co. Luftverkehrs-KG
(Stand: April 2004)

1. Abschluss des Beförderungsvertrages
2. Zahlung

3. Leistungen

4. Leistungs- und Preisänderungen
5. Rücktritt durch den Fluggast, Umbuchungen, Ersatzperson

6. Haftung

7. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

8. Gerichtsstand, Rechtswahl, Beförderungsbestimmungen, Allgemeine Bestimmungen

1. Abschluss des Beförderungsvertrages
Mit der Bestätigung der von Ihnen gewünschten Flüge durch uns kommt ein Beförderungsvertrag zustande, im Falle einer Festbuchung über das Internet durch unsere Buchungsbestätigung, die Sie sich ausdrucken können. Wir informieren Sie außerdem mit der Beförderungsbestätigung / Nur-Flugrechnung über den Vertragsschluss.

Weicht der Inhalt unserer Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Vertrag abgeschlossen worden.

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2. Zahlung
Der Flugpreis ist spätestens 14 Tage vor Abflug zur Zahlung fällig. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Abflug ist der Flugpreis sofort fällig. Bei Direktbuchungen bei uns ist der Flugpreis in jedem Fall sofort fällig und wird über Ihre Kreditkarte abgerechnet.

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3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem jeweils maßgeblichen Prospekt, unserer Homepage, den Beförderungsbestimmungen, sowie dem Flugschein, insbesondere aus der Buchung und der Buchungsbestätigung / NUR-Flugrechnung einschließlich in der Buchungsbestätigung eventuell aufgeführten Sonderwünsche.

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4. Leistungs- und Preisänderungen
Zumutbare Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen für Sie zumutbar sind und den Gesamtzweck der gebuchten Beförderung nicht beeinträchtigen. Etwaige, bei Abschluss des Beförderungsvertrages, genannten Flugzeiten sind geplante Flugzeiten, deren Änderung wir uns aus organisatorischen Gründen vorbehalten, sofern die Beförderung am vereinbarten Beförderungstag erfolgt und ihnen zumutbar ist. Dasselbe gilt sofern wir Ihnen in der Folge Flugzeiten mitteilen, uns jedoch eine weitere Änderung vorbehalten.

Flugpreisänderungen sind nach Abschluss des Beförderungsvertrages im Falle der Erhöhung der Treibstoffkosten oder staatlicher Abgaben für die Nutzung von Flughäfen einschließlich Sicherheitsgebühren oder Wechselkursänderungen zulässig, und zwar entsprechend ihrer konkreten Auswirkung auf den Einzelpreis, im Vergleich zu der für den Abschluss des Beförderungsvertrages maßgeblichen Preiskalkulation, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Flugtermin mehr als vier Monate liegen und wir den Fluggast nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtflugpreises können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

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5. Rücktritt durch den Fluggast, Umbuchungen, Ersatzperson
Rücktritt:

Treten Sie vom Beförderungsvertrag zurück können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Vorkehrungen verlangen. Der Nichtantritt des Fluges wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Flugleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Rücktrittskosten für den Flexiblen Tarif (N), die wir fordern müssen, belaufen sich auf:

bis 8 Tage vor Reiseantritt: 20%
bis 1 Tage vor Reiseantritt: 50%
am Abreisetag oder bei Nichterscheinen: 100%

Die Rücktrittskosten für den Günstigen Tarif (SPO) belaufen sich auf:

bis 1 Tag vor Reiseantritt 80%
am Abreisetag oder bei Nichterscheinen 100%

Soweit bei einzelnen Flügen oder weiteren Tarifen ausdrücklich andere Rücktrittkosten genannt und vereinbart wurden, so gelten diese statt der vorgenannten.

Diese Regelung gilt auch, wenn Sie oder der Fluggast den Flug nicht zur angegebenen Zeit erreichen oder wegen unvollständiger Reisepapiere, fehlendem Flugschein vom Flug ausgeschlossen werden oder das Flugziel vor dem Abflug geändert wird. Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen sind wir im Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich € 6,- pro Flugschein von Ihnen zu verlangen. Nicht in Anspruch genommene Flugleistungen werden weder erstattet noch nachträglich umgebucht.

Umbuchungen vor Reiseantritt:*

Ob oder unter welchen Bedingungen eine Umbuchung möglich ist entnehmen Sie bitte den Bestimmungen des von Ihnen gewählten Tarifs.

Eine Umbuchung liegt vor, wenn auf Ihren Wunsch der Flugtermin oder das Flugziel oder der Abflug- oder der Rückkehrflughafen vor dem Abflug geändert werden oder eine Ersatzperson genannt wird.

Beim Flexiblen Tarif (N) wird für jede Umbuchung eine Gebühr pro Person (Kinder unter 2 Jahren kostenfrei) wie folgt erhoben:

bis 8 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei, zzgl. der Differenz zum neuen Tarif
bis 1 Tag vor Reiseantritt: 10%
am Abreisetag: 100%

Beim Günstigen Tarif (SPO) beträgt die Umbuchungsgebühr 100 %

Grundsätzlich ist bei Umbuchungen auf höher tarifierte Abflüge dessen Preis zusätzlich zu den Umbuchungskosten von Ihnen zu zahlen.

Die Benennung einer Ersatzperson lässt nicht Ihre Vertragspflichten - insbesondere die Zahlungspflicht, im Verhältnis zu uns entfallen. Die Benennung einer Ersatzperson, also eine Namensänderungen im Zielgebiet kann nicht vorgenommen werden.

Eine Tarifermäßigung in Folge der Benennung einer Ersatzperson ist ausgeschlossen.

Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 25,- (am Abflugtag € 50,-) zu berechnen.

Eventuell schon ausgestellte Tickets müssen an AERO FLIGHT zur Neuausstellung geschickt werden. Vor Ausstellung des Flugtickets ist eine Änderung der Person über das Service Center kostenlos möglich.

Umbuchungen des Rückflugtermins nach Reiseantritt:*

Für Umbuchungen nach Reiseantritt werden beim Flexiblen Tarif (N) € 40,- p.P. (Kinder € 20,-; Infants kostenfrei) bis 1 Tag vor dem ursprünglich gebuchten Rückflugdatum berechnet. Die Umbuchung des Günstigen Tarifes (SPO) ist nicht möglich. Generell sind Änderungen des gebuchten Rückflugdatums, vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen und freier Sitzplatzkapazität, möglich. Hierzu bedarf es einer Bestätigung von AERO FLIGHT.

*Umbuchungen in der Türkei sind nicht möglich.

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6. Haftung
Wir haften nach den in Deutschland gültigen Rechtsvorschriften und den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens (anwendbar seit dem 28.06.04). Unsere Haftung kann nach diesen Vorschriften je nach Flug und Ereignis betragsmäßig beschränkt sein. Auf unsere Beförderungsbestimmungen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, verweisen wir.

7. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Flug infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Fluggast den Vertrag kündigen. Wir behalten uns vor, einen Flug wegen nicht vorhersehbarer Umstände, die die Abwicklung eines Fluges ausschließen, wie z.B. Streiks der Flugsicherung oder auf den Flughäfen, den Entzug oder die Nichterteilung der notwendigen Lande-, Start-, oder Verkehrsrechte abzusagen.

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8. Gerichtsstand, Rechtswahl, Beförderungsbestimmungen, Allgemeine Bestimmungen
Soweit wir Ansprüche gerichtlich geltend machen gilt: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bad Homburg. In allen übrigen Fällen können wir in Deutschland am für Oberursel zuständigem Gericht verklagt werden.

Dieser Beförderungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und der von dieser in nationales Recht umgesetzte internationale Übereinkommen. Hierbei ist es ohne Bedeutung in welcher Sprache der Vertrag zustande kommt.

Unsere Beförderungsbestimmungen gelten ergänzend. Sie sind Vertragsinhalt. Sie erhalten diese bei uns oder im Reisebüro.

Einzelheiten der Prospekte bzw. unserer Homepage entsprechen dem Stand der Drucklegung bzw. der letzten Überarbeitung der Homepage, ein Irrtum wird vorbehalten. Für Druck-, Eingabe- und offensichtliche Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Alle nach dem Gesetz und nach diesen Vereinbarungen vorgesehenen Erklärungen sind zu richten an:

AERO FLIGHT GmbH & Co.
Luftverkehrs-KG
Lessingstr. 7-9
D-61440 Oberursel
Tel. +49 (0)180 5 899 200
Fax: +49 (0) 6171 / 899 219