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Hapag Lloyd Fluggesellschaft mbH
 

Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH
Allgemeine Beförderungsbedingungen für Internetbuchungen


1. Anwendungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für jegliche Beförderung von Fluggästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen, durch die Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH oder ihre Erfüllungsgehilfen (beide nachfolgend als "HF" bezeichnet) und die im Wege der Internet-Buchung gebucht wurden.

2. Leistungen
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistungen.
Änderungen der Fluggeräte und/oder der Flugnummer kann HF vornehmen.

HF ist berechtigt, die Durchführung der Beförderungsleistungen ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen, soweit sichergestellt ist, dass deren Sicherheitsstandard dem von HF entspricht und der Flug von einer qualitativ gleichwertigen Gesellschaft durchgeführt wird.

3. Preise / Buchungs-/ Zahlungsmodalitäten
3.1. Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise. Die Buchungs- und Zahlungsmodalitäten richten sich nach den jeweiligen, für Reisebüro- und Internetvertrieb geltenden Tarifbestimmungen.

3.2. HF behält sich vor, den im Beförderungsvertrag vereinbarten Flugpreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Flugbeförderung geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.

3.2.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Beförderungsvertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann HF den Flugpreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann HF den Erhöhungsbetrag verlangen.

b. In anderen Fällen werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann HF verlangen.

3.2.2. Werden die bei Abschluss des Beförderungsvertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber HF erhöht, so kann der Flugpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

3.2.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Beförderungsvertrages kann der Flugpreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Flugbeförderung dadurch für HF verteuert hat.

3.2.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für HF nicht vorhersehbar waren.

3.2.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Flugpreises hat HF den Fluggast unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Fluggast berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Flug zu verlangen, wenn HF in der Lage ist, einen solchen Flug ohne Mehrpreis für den Fluggast aus seinem Angebot anzubieten.

4. Buchung
Die Buchung ist nur für den gebuchten Flug und die aufgeführte Person gültig und nicht übertragbar.

Bei der Buchung über das Internet wird kein Ticket ausgestellt. Es wird eine Buchungsnummer erteilt. Diese muss bei der Abfertigung am Check-In-Schalter zusammen mit einem gültigen Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass) vorgelegt werden. Der bei der Online-Buchung angegebene Name und der des Ausweispapiers müssen übereinstimmen. Es gilt der zweite Absatz dieser Ziffer.

5. Gepäck
5.1 Umfang
Gepäck mit einem Gewicht bis 20 kg/Fluggast transportiert HF als Freigepäck (gilt auch für Kinder). Zusätzlich kann pro Person ein Handgepäckstück (Maße 55 x 40 x 20 cm, Gewicht bis 6 kg) als Freigepäck mitgeführt werden.

Liegen bei einer gleichzeitigen Buchung von Hin- und Rückflug zwischen dem Hin- und Rückflug mehr als 28 Tage, beträgt die Freigepäckgrenze 30 kg/Fluggast.

Mehr- und Sondergepäck (einschließlich Sportgeräte) wird gemäss den HF Bedingungen zur Beförderung von Tieren, Über- und Sondergepäck bei Rückbestätigung durch HF, zum Teil gegen gesonderte Gebühr, befördert. Die hierfür anfallende Gebühr ist am Flughafen bei der Abfertigung zu entrichten. Gepäck ab 50 kg pro Fluggast ist in jedem Fall vorher anzumelden.

Die Beförderung von Rollstühlen erfolgt kostenlos, eine vorherige Anmeldung und Rückbestätigung ist erforderlich.
Es gelten ergänzend die HF Bedingungen zur Beförderung von Tieren, Über- und Sondergepäck.

5.2 Verbotenes Gepäck
Aus Sicherheitsgründen darf Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe nicht enthalten und wird nicht befördert:

a. Aktentaschen oder Sicherheitskoffer mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und oder pyrotechnischem Material;
b. Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke oder Leuchtraketen;
c. Gase: entzündliche, nichtentzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gaz oder Aerosol
d. Entflammbare flüssige Stoffe, wie Bleichmittel und Peroxyde;
e. Giftige, toxische Stoffe und Krankheitserreger;
f. Radioaktive Materialien;
g. Ätzende Stoffe, wie Quecksilber, das in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nass, gefüllt mit Batterieflüssigkeit;
h. Magnetisierende Stoffe sowie sämtliche gefährliche Güter, die in den IATA-Gefahrengut-Vorschriften aufgeführt sind.

Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, Toilettenartikel, Rauchutensilien (außer Benzinfeuerzeuge), alkoholische Getränke, soweit diese nur in kleinen zum persönlichen Gebrauch bestimmten Mengen mitgeführt werden.

Führt der Fluggast an seiner Person oder in seinem Gepäck Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb-, Stosswaffen oder Sprühflaschen o.ä., die zu Angriffs- und Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition oder explosionsgefährliche Stoffe oder Gegenstände, die nach ihrer äußeren Form, Erscheinung oder ihrer Kennzeichnung den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich, hat er dies vor Reiseantritt HF anzuzeigen. HF lässt die Beförderung solcher Gegenstände nur zu, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck befördert werden. Diese Regelung gilt nicht für Polizeibeamte, die in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum Tragen einer Waffe verpflichtet sind. Sie haben ihre Waffe dem während des Fluges verantwortlichen Flugzeugkommandanten auszuhändigen.

HF kann die Beförderung von Gepäck verweigern, wenn es derart unzureichend verpackt ist, dass eine Beschädigung, bei Anwendung der üblichen Vorsicht, zu erwarten ist.

6. Beförderung von Schwangeren
Schwangere Fluggäste befördert HF bis 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (bei Hin- und Rückflügen ist der Rückflug maßgebend). Dieser Termin wird dem Mutterpass entnommen, der in jedem Fall mitgeführt werden muss. Eine Beförderung nach diesem Zeitpunkt wird von HF abgelehnt.

7. Abfertigung / Check-in
Um eine reibungslose Abfertigung und Sicherheitsüberprüfung sowie einen pünktlichen Abflug zu ermöglichen, hat sich jeder Fluggast für den Hin- und Rückflug mindestens 2 Stunden, sofern nicht aus einem besonderen Grund ein längerer Zeitraum erforderlich ist, vor der gebuchten Abflugzeit am Abfertigungsschalter von HF zu melden, unter Vorlage der Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer sowie gültigem Personalausweis/Pass für jeden Fluggast. Späteres Erscheinen berechtigt HF zur Verweigerung der Beförderung.

8. Bestätigung der Rückflugzeiten
Jeder Fluggast muss sich den Rückflug 48 Stunden vor Abflug unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Zielgebiet bei der TUI-Flughafenstation oder der HF-Vertretung am Zielort bestätigen lassen. Dadurch kann der Fluggast sicherstellen, über die in seltenen Fällen vorkommenden Änderungen der Abflugzeiten des Rückfluges rechtzeitig informiert zu sein.

9. Reiseunterlagen
Der Fluggast ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z.B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit der Reiseunterlagen. Grundsätzlich besteht in allen Reiseländern eine Ausweispflicht auch für Kinder. Wir weisen insbesondere auf die Visa-Bestimmungen für ausländische Staatsangehörige hin. HF ist in den genannten Fällen bei Nichterfüllung berechtigt, die Beförderung zu verweigern. Alle Kosten und Nachteile, welche aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Fluggastes.

Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen, einschließlich Anschlussflügen und Zu-/Abbringerfahrten ist der Fluggast selbst verantwortlich. Eine Haftung von HF besteht nicht und wird ausgeschlossen.

10. Stornierung / Umbuchung
Zur Stornierung und Umbuchung sowie den anfallenden Gebühren gelten jeweiligen HF-Tarifbestimmungen für Reisebüro und Internetvertrieb.

11. Verweigerung / Beschränkung der Beförderung
HF kann die Beförderung oder Weiterbeförderung des Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte vorliegen:

a. Die Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen verstoßen;
b. Die Beförderung würde die Sicherheit oder Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;
c. Der geistige oder physische Zustand einschließlich alkoholischer oder drogenbedingter Beeinträchtigung stellt eine Gefahr oder ein Risiko für ihn selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachen dar;
d. Der Fluggast hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person oder auch seines Gepäcks verweigert;
e. Der gültige Flugpreis, die fälligen Steuern oder Zuschläge wurden nicht bezahlt;
f. Der Fluggast hat keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz, zerstört seine Reisedokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung;
g. Der Fluggast legt einen Flugschein vor, der gesetzeswidrig erworben wurde, der weder von HF noch von einem von HF bevollmächtigten Agenten erworben wurde oder der als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, der gefälscht ist oder er kann nicht nachweisen, dass er die in dem Flugschein genannte Person ist.
h. Der Fluggast legt eine Buchungsnummer vor, die gesetzeswidrig erworben oder als verloren gemeldet wurde, die gefälscht oder manipuliert ist oder der Fluggast kann nicht nachweisen, dass er die für den Flug gebuchte Person ist.
i. Der Fluggast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen von HF oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts von HF;
j. Der Fluggast hat bereits früher eine der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen begangen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder des Eigentums von HF geführt hat oder HF hat dem Fluggast Hausverbot erteilt.
k. Der Fluggast führt verbotenes Gepäck (Ziff. 6.2) mit sich.

Kinder unter 2 Jahren werden in Begleitung der Eltern bzw. einer Begleitperson ab 18 Jahren befördert (pro Erwachsener max. ein Kind). Für Kinder unter 2 Jahren besteht kein Sitzplatzanspruch.
Der Hin- und Rückflug für Kinder unter 5 Jahren muss gemeinsam mit einer Begleitperson ab 18 Jahren (Geschwister ab 16 Jahren), die ebenfalls über HF gebucht ist, erfolgen.
Kinder ab 5 Jahren können entweder in Begleitung ihrer Geschwister ab 12 Jahren, in Begleitung sonstiger Personen ab 18 Jahren oder als unbegleitete Kinder reisen. Die Anzahl der hierfür zur Verfügung stehenden Plätze ist begrenzt.
Achtung: Unbegleitete Kinder, die die portugiesische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen eine notarielle Beglaubigung der Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei der Ausreise vorlegen.

Die Annahme zur Beförderung von nichtbegleiteten Kindern oder Schwangeren, von behinderten Personen, kranken oder anderen Personen, wenn diese und die vorgenannten Personengruppen eine besondere Unterstützung benötigen, steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen Vereinbarung mit HF.

12. Rücktrittsvorbehalt
HF ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Fluges aufgrund von bei Buchung nicht erkennbarer höherer Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

HF ist ferner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Fluges aufgrund von bei Buchung nicht erkennbarer, nicht von HF zu vertretender Umstände wie Streik der Flugsicherung oder auf den Flughäfen oder behördliche Anordnungen, die nicht von HF zu vertreten sind (z.B. Lande- oder Überflugverbote), erheblich erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich wird.

13. Haftung
Es besteht bei unfallbedingten Personenschäden keine durch Rechtsvorschriften oder Vertrag begründete finanzielle Haftungsbeschränkung. Bei einem Schadensersatzanspruch von bis zu 100.000 Sonderziehungsrechten (entsprechend der Definition des Internationalen Währungsfonds) haftet HF als Luftfahrtunternehmen für Personenschäden auch bei dem Nachweis, dass alle Maßnahmen zur Schadensverhütung getroffen wurden. Diese Haftung kann nach Maßgabe des anwendbaren Rechts ganz oder teilweise entfallen, wenn HF nachweist, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit der getöteten oder verletzten Person verursacht oder mitverursacht wurde. HF wird im Falle eines Personenschadens unverzüglich, spätestens aber 15 Tage nach Feststellung der schadensersatzberechtigten natürlichen Person, dieser einen nach der Schwere des Falles zu bemessenden Vorschuss zahlen, der auch die unmittelbaren wirtschaftlichen Verhältnisse der schadensersatzberechtigten Person berücksichtigt, im Todesfall eines Fluggastes mindestens 15.000 Sonderziehungsrechte.

Der Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung dar und kann mit den eventuell später aufgrund einer Haftung von HF gezahlten Beträgen verrechnet werden, ist aber nicht zurückzuzahlen, es sei denn HF weist nach, dass ein Schaden in Höhe des gezahlten Vorschusses durch die Fahrlässigkeit der verletzten oder getöteten Person verursacht oder mitverursacht wurde oder der Vorschuss an eine nicht berechtigte Person gezahlt wurde.

Die allgemeine Haftung bei Luftbeförderung von Fracht und Gepäck unterliegt der Haftungsordnung des Warschauer Abkommens vom 12.10.1929 oder dieses Abkommens in der Fassung des Haager Protokolls, 1955, je nachdem, welches nach dem Beförderungsvertrag auf die Beförderung anzuwenden ist, (nachfolgend kollektiv das "Warschauer Abkommen"), es sei denn, dass die Beförderung keine internationale im Sinne des Warschauer Abkommens ist.

Für alle aufgegebenen Gepäckstücke haftet HF bei internationalen Beförderungen mit einem Höchstbetrag von € 27,35 je Kilogramm des von Beschädigung, Verlust oder Verspätung betroffenen Gepäcks. Bei Beförderungen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Haftung für Gepäckschäden insgesamt begrenzt auf € 1.700,00 je Fluggast.
Wenn Ihr Gepäck einen höheren Wert hat, empfehlen wir Ihnen eine Zusatzversicherung.

Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks dem Luftfrachtführer Anzeige erstattet.

HF haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden, soweit HF diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

14. Datenschutz und Datensicherheit
Persönliche Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Kreditkartenangaben) sind zur Vornahme der Buchung unerlässlich. HF nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Fluggäste sehr ernst. Die Daten werden per elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und sind gemäß den einschlägigen Vorschriften des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geschützt. Sie werden vertraulich behandelt, nur zur Kundenbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

15. Änderungen
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese Beförderungsbedingungen abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.

16. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine ohne mehrere der o.g. Klauseln unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

17. Gerichtsstand
Für Klagen über vermögensrechtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung des Fluggastes durch HF entstehen, sind die Gerichte von Hannover, Deutschland, zuständig, soweit kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens und ebenfalls nicht gegenüber Personen, die nicht Kaufmann sind und einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.

Es gelten ergänzend die Hapag-Lloyd Flug Bedingungen für die Beförderung von Tieren, Über- und Sondergepäck sowie die jeweiligen Tarifbestimmungen der Hapag-Lloyd Flug für Internetvertrieb.
Diese finden Sie auf unserer Website. Sie können sie auch per e-mail (info@hlf.de) anfordern.


Stand: September 2003