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AGB`s
Die
LTUplus-Reisebedingungen für das Sommer-Programm 2005
1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang
verbindlich, d. h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem
Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von LTUplus. Dies gilt auch
für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch
LTUplus zustande. Der Reiseanmelder erhält von LTUplus eine schriftliche
Reisebestätigung.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
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2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des
Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die
Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich
zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie – siehe Punkt 7. Zahlungen haben
unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu
erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung
angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651
k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim
Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme
von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach
Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist LTUplus berechtigt, den Vertrag
fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird LTUplus
die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten, als Schadenersatz geltend machen. Der
Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt
sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei NICHT erfolgtem Zahlungseingang
bis 5 Tage vor Reiseantritt ist KEIN Versand der Originalunterlagen möglich.
OHNE Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung s.
Ziff. 2.2.2. Bitte senden Sie Ihren bankbestätigten Zahlungsbeleg an die
Abteilung Dokumentation, Fax-Nr. 0 22 03-4 28 99, Mo – Fr von 8:00 – 18:00 Uhr.
Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin
weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10
Tage vor Reisetermin an LTUplus zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.2 Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum
Urlaubsort, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per
Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als
Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2.1 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt,
werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die
Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen oder gegen Vorlage eines
geeigneten Zahlungsnachweises am Abflugtag ausgehändigt. Andernfalls wird der
Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf
Erbringung der Reiseleistungen.
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3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten
nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich
dieser unverzüglich mit LTUplus, Abteilung Dokumentation, in Verbindung zu
setzen.
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4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B.
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der
Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen,
erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen/
Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vor Reiseantritt, ein Bearbeitungsentgelt in
Höhe von EUR 50,- pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung
innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziffer
5 berechnet. Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten s. Ziffer 5.1.3.
4.2 Von Leistungsänderungen wird LTUplus den
Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von
10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten,
sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des
Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu
ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss
des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der
Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch
die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich
so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der
Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber
dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert
hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter
den Reisenden unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu
verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch
genommene Leistungen können zu Teilerstattungen
führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift
erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung
gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen
Teilerstattungen.
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer
sich nach Mitteilung an LTUplus durch eine andere geeignete Person ersetzen
lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel EUR 25,- pro Person,
ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt für
Ersetzung/Namensänderung bis zu EUR 300,- (es
wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Linienflug-
Abteilung, Fax: 02203/42795 gebeten). Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine
oder geringere
Kosten entstanden sind. LTUplus benötigt hinreichend Gelegenheit, das
Ersetzungsverlangen zu prüfen. LTUplus kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
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5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des
Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei LTUplus oder bei der Buchungsstelle. Die
in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten
Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 Bei Flugpauschal-, Bus-, Auto- und Schiffsreisen,
Charterflügen aus dem Nur-Flug-Programm,
Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten
mit eigener Anreise, Kombinationsbuchungen mit
weiteren Leistungen wie z.B. Tauch-, Wander-,
Skipaket (außer Eintrittskarten siehe Ziffer 5.1.3)
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
- bei Nichterscheinen 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit),
Hausbooten und Wohnmobilen
- bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
- mindestens EUR 25,-
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
- bei Nichterscheinen 80%
5.1.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte
Eintrittskarten betragen in der Regel 100%. Ist die Eintrittskarte in Verbindung
mit einem Hotelaufenthalt gebucht, gilt Ziff. 5.1.1. mit der Ergänzung, dass bei
Rücktritt von dieser Reisekombination mindestens EUR 75,- pro Karte zu zahlen
sind.
5.1.4 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen
ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der
Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis
zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten
entstanden sind.
5.1.5 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte
Reiseunterlagen zurückzugeben.
5.1.6 Kosten wie zum Beispiel Visa-, Telefonoder
Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet
werden.
5.1.7 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen,
wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder
nicht rechtzeitig antritt.
5.1.8 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten
gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen
gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter
berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
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6. Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen,
Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer
als auch LTUplus den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der
Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender
Anspruch besteht nicht. LTUplus kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt
verlangen.
6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der
Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird
LTUplus die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen.
Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten
für die Rückbeförderung von LTUplus und Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
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7. Versicherungen
7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist
nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss
einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird
empfohlen.
Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger
Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
7.2 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die
Europäische Reiseversicherung AG,
Postfach 800545, D-81605 München,
unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht
befasst.
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8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die im Internet, in den Katalogen oder
sonstigen veröffentlichten Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist
für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation von LTUplus bedingt sind.
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9. Andere Veranstalter
Für Leistungen, bei denen LTUplus nur als Vermittler
auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der
durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der
Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir
auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
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10. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag
kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn LTUplus eine vom Reiseteilnehmer
bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von LTUplus
verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
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11. Haftung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, uns gegenüber geltend
machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend
machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert
waren.
11.2 Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des
Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen von
Gewährleistungsund Schadenersatzansprüchen befugt.
11.3 Die vertragliche Haftung der LTUplus für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit
LTUplus für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden
aus unerlaubter Handlung haftet LTUplus je Kunde und Reise jeweils bis zu EUR
4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über EUR 1.364,-, gilt die Beschränkung auf
den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
Vorschriften für Leistungsträger der LTUplus Haftungsbeschränkungen vorgesehen,
kann sich LTUplus bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
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12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise
sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten
anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber
LTUplus unverzüglich anzeigen.
12.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der
Veranstalter dringend
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadenanzeige
kommen Ansprüche nicht in Betracht.
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13. Behandlung von Beanstandungen,
Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen
mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber LTUplus geltend zu machen. Dies
sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3 Abtretungsverbot – Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines
Reiseteilnehmers
gegen LTUplus an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die
gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers
durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
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14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen
gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.
14.2 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung
am Urlaubsort, die nicht von LTUplus zu vertreten
ist, beträgt EUR 25,-.
14.3 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen
individuelle Vereinbarungen
getroffen werden.
14.4 Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden EDV-mäßig
gespeichert, verarbeitet und bedarfsbezogen
weitergegeben. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung, wobei
die Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. Die
EDV-Bearbeitung erfolgt bei ITS Reisen Zweigniederlassung der REWE-ZENTRALFINANZ
eG, 51170 Köln.
Wir behalten uns vor, den Reiseteilnehmer zukünftig
schriftlich über aktuelle Angebote zu informieren,
soweit nicht erkennbar ist, dass der Reiseteilnehmer dies nicht wünscht. Der
Reiseteilnehmer hat das Recht, der Zusendung dieser Informationen zu
widersprechen. Der Widerspruch ist möglichst schriftlich an den Bereich
„Verkauf“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters zu richten.
14.5 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler
berechtigen LTUplus zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.6 Rechtswahl – Auf das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis.
14.7 Gerichtsstand
14.7.1 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den
Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des
Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches
Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
14.7.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter
nur an dessen Sitz verklagen.
14.7.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen
den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.7.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht
abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde
angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder
die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.8 Die vorstehenden Bestimmungen haben
nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung
in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
14.9 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.10 Firmensitz des Veranstalters:
LTUplus GmbH
Parsevalstraße 7a
40468 Düsseldorf
Geschäftsführer: Jürgen Marbach
Eingetragen: Amtsgericht Düsseldorf HRB 11896
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Allgemeine Buchungs- und
Reservierungsbedingungen für LTU Flüge bei Nur-Flug-Buchungen:
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1. Vertragsabschluss
1.1. Alle LTU Flugbuchungen werden von der LTUplus
GmbH (LTUplus) im Namen und für Rechnung der LTU
Lufttransport-Unternehmen GmbH (LTU) abgewickelt.
Mit der Anmeldung durch das Reisebüro, die schriftlich, mündlich, telefonisch
oder elektronisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde den Abschluss eines
Beförderungsvertrages verbindlich an.Werden mehrere Personen angemeldet, so
haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche
Verpflichtungen, sofern er eine gesonderte Verpflichtungserklärung abgegeben
hat. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Annahme durch LTUplus zustande.
1.2. Durch eine Vorausbuchung kommt noch kein
Beförderungsvertrag zustande. Vorausbuchungen sind
Vormerkungen für noch nicht im Flugplan ausgeschriebene Flüge, die in der
Reihenfolge der Buchungseingänge bei LTUplus bearbeitet und bei
Platzverfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt werden, sobald der Flugplan für
die kommende Saison veröffentlicht ist.
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2. Zahlungen
2.1. Anzahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Rechnung/Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in
Höhe von 20 % des Flugpreises – mindestens aber 50,- EUR pro Person zzgl.
gegebenenfalls zu entrichtender Versicherungsbeiträge – fällig. Geht der
Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung
ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet,
so sind LTUplus/LTU berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung
zu stornieren. LTUplus/LTU behält sich in diesem Fall vor,
Stornokosten gemäß Ziffer 5 zu verlangen.
2.2. Restzahlung
Der Restbetrag des Flugpreises muss spätestens 28
Tage vor Abflug gezahlt sein (Zahlungseingang bei LTUplus). Bei kurzfristigen
Buchungen – ab 28 Tagen
vor Abflug – ist der Flugpreis in voller Höhe spätestens 9 Tage vor Abflug zu
zahlen (Zahlungseingang LTUplus). Bei Buchungen ab 8 Tagen werden als
Zahlungsart nur Lastschriftverfahren oder Kreditkarte akzeptiert. Ohne korrekten
Nachweis der vollständigen Bezahlung besteht kein Anspruch auf Beförderung.
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3. Beförderungsdokumente Flugtickets
und LTX (flugscheinloses Fliegen)
3.1. Bei Flügen, für die ein Flugticket ausgestellt wird,
erfolgt der Ticketversand umgehend nach vollständigem Zahlungseingang bei
LTUplus an die in der Buchung angegebene Adresse.
Ausnahme: Bei Abflügen innerhalb der nächsten
8 Tage nach der Buchung werden die Flugtickets ausschließlich zur Abholung am
LTU Schalter des Abflughafens hinterlegt.
3.1.1. Wird ein rechtzeitiger Zahlungseingang (Ziffern
2.1 und 2.2) nicht festgestellt, werden die Flugtickets
ausschließlich am Abflughafen zur Abholung gegen
Zahlung am LTU Schalter hinterlegt. Erfolgt keine Abholung/ Zahlung, wird der
Beförderungsvertrag entsprechend Ziffer 5 als storniert bewertet.
3.2. LTX (flugscheinloses Fliegen)
Bei Flügen, für die kein Flugticket ausgestellt wird
(flugscheinloses Fliegen / LTX), ersetzt die auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene
Buchungsnummer das Flugticket. Die Aushändigung
der Bordkarte erfolgt beim Check-in gegen Vorlage
eines gültigen Personaldokuments und der
Buchungsnummer.
3.2.1. Wird ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht
festgestellt (Ziffer 2.2 und 2.3), wird am Abflughafen
am LTU Schalter gegen Zahlung ein herkömmliches
Flugticket ausgestellt. Erfolgt keine Zahlung/Ausstellung eines Flugtickets,
wird der Beförderungsvertrag entsprechend Ziffer 5 als storniert bewertet.
3.3. Eine Beförderung ohne gültiges Beförderungsdokument (bzw. ohne LTX) wird
nicht akzeptiert. Flugtickets oder LTX-Buchungen, deren Flugdaten und/oder Namen
bei Abflug nicht mit der Buchung oder mit den persönlichen Daten des Passagiers
übereinstimmen, werden nicht als gültige Beförderungsdokumente/LTX anerkannt.
Passagiere mit falsch ausgestellten oder abgeänderten
Flugtickets/Buchungsnummern werden von der Beförderung ausgeschlossen. Für sie
wird der volle Flugpreis erhoben. Für die Neuausstellung verloren gegangener
Flugtickets erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,-.
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4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des
Beförderungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von
LTU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren etc., sind wir
berechtigt, die Preise in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person auf den Flugpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Abflugtermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Flugpreises wird der Kunde unverzüglich, spätestens
jedoch 21 Tage vor Flugantritt, darüber unterrichtet. Erhöhungen nach
diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.
Bei Erhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Flug
zurückzutreten.
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5. Umbuchungen/Stornierungen
5.1. Umbuchungen oder Stornierungen müssen
LTUplus schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich
unter Angabe der Buchungsnummer vor dem
Abflugtag während der Geschäftszeiten an die auf
der Rechnung/Buchungsbestätigung angegebene
Adresse bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt
werden.
5.2. Namensänderungen von bereits angemeldeten
Personen sind nur bis zu einem Werktag vor Abflug
ohne Bearbeitungsentgelt möglich (bei Sondertarifen
berechnen wir 30,- EUR p. P).
5.3. Für Stornierungen und Umbuchungen werden
folgende Pauschalen erhoben (Abflugtag wird nicht
mitgezählt):
LTU Normaltarif:
Stornierungen
bis zum 22. Tag vor Abflug 20 %
vom 21. bis 15. Tag vor Abflug 30 %
vom 14. bis 7. Tag vor Abflug 40 %
vom 6. bis 1 Tag vor Abflug 50 %
am Abflugtag (no show) 100 %
vom Flugpreis (brutto) pro Person
Umbuchungen
bis zum 14. Tag vor Abflug 10 %
ab 13. bis 1 Tag vor Abflug 25 %
vom Flugpreis (brutto) pro Person
Umbuchungen am Abflugtag werden nicht akzeptiert.
LTU Sondertarife:
Stornierungen + Umbuchungen
(Abflugtag wird nicht mitgezählt)
bis 1 Tag vor Abflug 50 %
am Abflugtag (no show) 100 %
vom Flugpreis (brutto) pro Person
5.4. Stornierungen und Änderungen am Abflugtag sind
nicht möglich. Bei Nichterscheinen zum Abflug (no
show) wird der volle Flugpreis erhoben.
5.5. In Fällen der Ziffern 5.2. bis 5.4. bleibt dem Kunden der Nachweis eines
geringeren Schadens in jedem Fall vorbehalten.
5.6. Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges am Zielort ist,
vorbehaltlich behördlicher Genehmigung, spätestens bis 48 Stunden vor dem
ursprünglich geplanten Rückflug möglich. Umbuchungen sind nur persönlich gegen
Vorlage des Flugtickets im LTU Stadtbüro oder am Flughafen möglich.
5.7. Bei LTU Sondertarifen ist eine Rückflugumbuchung nicht möglich. Bei
Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges mit LTU FIRST COMFORT oder LTU
EUROPEAN COMFORT auf einen Flug ohne LTU FIRST COMFORT oder LTU EUROPEAN COMFORT
wird die Differenz nicht erstattet. Differenzbeträge zwischen dem Flugpreis für
den ursprünglich gebuchten Rückflug und dem Flugpreis für den Rückflug, auf den
die Umbuchung erfolgt ist, sind vor Ort nachzuzahlen. Bei Änderungen des
ursprünglich gebuchten Rückfluges am Zielort wird folgende Bearbeitungsgebühr
erhoben:
Umbuchungen mit OK-Status oder auf Stand-by
– 40,- EUR Erwachsene und Jugendliche
(ab 12 Jahren)
– 20,- EUR Kinder (2–11 Jahre)
– kostenfrei Babys (unter 2 Jahren).
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6. Check-in-Zeit
Der Kunde ist verpflichtet, sich 90 Minuten vor Abflug
am Abfertigungsschalter einzufinden. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird von
LTU keine Haftung übernommen. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen und
Zu- oder Abholerdiensten ist der Kunde selbst verantwortlich.
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7. Rückflugbestätigung
Jeder LTU Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges nach
Deutschland ab 48 Stunden vor
dem geplanten Rückflug durch LTU bestätigen zu lassen.
Rückflugbestätigungen können im jew. Zielgebiet
entweder unter der Rufnummer +49 211 9418-456
oder im Internet unter www.ltu.de/rb vorgenommen
werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung haftet
LTU nicht.
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8. Gepäckbeförderung
8.1. Pro zahlenden Passagier werden 20 kg Freigepäck, bei Reisen ab 29 Tagen
Dauer 30 kg befördert. Übergepäck wird gegen Zahlung der jeweils gültigen
Übergepäcktarife transportiert. Sperrige Gegenstände bedürfen der vorhergehenden
Anmeldung. Artikel für den Gebrauch während des Fluges sowie ein Handgepäckstück
55 x 40 x 20 cm bis zu 8 kg können ohne Anrechnung auf das Freigepäck
mitgenommen werden. Die Beförderung von Sportgepäck, Übergepäck und (Haus-)
Tieren unterliegt besonderen Bedingungen.
Über diese Bedingungen informiert das Reisebüro.
8.2. Auf Strecken, auf denen das Two-Piece-Concept
Anwendung findet, können zwei Gepäckstücke, jeweils
in Höhe, Länge und Breite nicht größer als 158 cm und
nicht schwerer als 32 kg, sowie ein Handgepäckstück
mitgeführt werden.
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9. Pass-/Visavorschriften
Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und
Visavorschriften ist der Fluggast
verantwortlich.
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10. Kinder- und Jugendermäßigungen
10.1. Kinder und Jugendliche zahlen unter 2 Jahren
10 % (ohne Sitzplatzanspruch; max. 1 Kind unter
2 Jahren pro Erwachsener), von 2 bis 11 Jahren 67%
(max. 3 Kinder pro Vollzahler), von 12 bis 21 Jahren
80%. Darüber hinaus werden keine Kinder- und
Jugendermäßigungen gewährt.
10.2. Kinderermäßigungen werden bei Buchungen für
LTU FIRST COMFORT-Tarife und LTU EUROPEAN COMFORT-Tarife nicht gewährt.
Jugendermäßigungen werden bei Buchungen für LTU Sondertarife, LTU FIRST COMFORT-
Tarife und LTU EUROPEAN COMFORT-Tarife nicht gewährt.
10.3. Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. LTUplus/LTU behält
sich das Recht vor, das Alter des Kindes bei Reiseantritt zu überprüfen und den
entsprechenden Tarif nachzuerheben.
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11. Sonstiges
Jede Erstattung für nicht ausgenutzte Strecken ist ausgeschlossen. Für die
Beförderung maßgebend sind die jeweils gültigen Beförderungsbedingen der LTU
bzw.
bei Linienflügen zusätzlich die jeweils gültigen Passagetarife für
internationale LTU Linienflüge. Diese Bedingungen können auf Wunsch im Reisebüro
eingesehen werden.
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12. Vorbehalte/Abtretungen
12.1. Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch LTU.
12.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen LTU ist
unwirksam.
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13. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung
des Fluges schriftlich gegenüber der
LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH, Flughafen
Halle 8 , – Kundenservice –, 40474 Düsseldorf
geltend zu machen.
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14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute,
für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des
Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Düsseldorf.
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15. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen
ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung
ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Regelung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am
nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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16. Bahntransfer / Rail & Fly
Über die Möglichkeit der Zubuchung eines Bahntransfers
sowie über das Rail & Fly-Ticket und die entsprechenden
Bedingungen informiert das Reisebüro.
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17. Stand
Diese Bedingungen entsprechen dem
Stand Oktober 2004.
LTUplus GmbH
Flughafen Halle 8
40474 Düsseldorf
LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH
Flughafen Halle 8
40474 Düsseldorf
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