1. Vertragsabschluss
1.1.
Vertragspartner ist die LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH (LTU).
1.2.
Mit der Anmeldung, die über das Online-Buchungsformular erfolgt, bietet der Kunde den Abschluss eines Beförderungsvertrages zu den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der LTU verbindlich an.
1.3.
Der Beförderungsvertrag kommt mit der Annahme durch LTU zustande. LTU erklärt die Annahme mittels einer durch E-Mail übersandten Buchungsbestätigung.
1.1.
Vertragspartner ist die LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH (LTU).
1.2.
Mit der Anmeldung, die über das Online-Buchungsformular erfolgt, bietet der Kunde den Abschluss eines Beförderungsvertrages zu den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der LTU verbindlich an.
1.3.
Der Beförderungsvertrag kommt mit der Annahme durch LTU zustande. LTU erklärt die Annahme mittels einer durch E-Mail übersandten Buchungsbestätigung.
2. Preise / Zahlung
2.1.
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung erfolgt über eine von LTU akzeptierte Kreditkarte oder über ein Lastschriftverfahren von einem durch den Kunden zu benennenden deutschen Bankkonto. Das Lastschriftverfahren ist nur möglich bei Buchungen bis 10 Tage vor dem geplanten Abflugtag. LTU behält sich eine Überprüfung der Gültigkeit der angegebenen Kreditkarte bzw. bei Lastschrift der Bankverbindung vor.
2.2.
Bei Buchungen bis zu 29 Tage vor dem geplanten Abflugtag, werden mit Zustandekommen des Beförderungsvertrages die nachfolgend aufgeführten Flugpreise oder Anzahlungen sofort fällig. Der jeweils fällige Betrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung / Rechnung gezahlt sein (Zahlungseingang bei LTU).
2.2.1.
Bei Kurz- und Mittelstreckenflügen (Flüge mit einer Flugzeit von bis zu 6 Stunden) wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,00 pro Person zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge fällig.
Bei einem Flugpreis bis zu € 100,00 pro Person wird der gesamte Flugpreis / Rechnungsbetrag zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge fällig.
2.2.2.
Bei Langstreckenflügen (Flüge mit einer Flugzeit von über 6 Stunden) wird eine Anzahlung in Höhe von € 250,00 pro Person zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge fällig.
Bei einem Flugpreis bis zu € 250,00 pro Person wird der gesamte Flugpreis / Rechnungsbetrag zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge fällig.
2.2.3.
Geht der gemäß Ziffer 2.2.1 oder Ziffer 2.2.2 jeweils fällige Betrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung / Rechnung bei LTU ein, oder verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung und erfolgt auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung, so ist LTU berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. LTU behält sich in diesem Fall vor, Stornokosten gemäß Ziffer 6 zu verlangen.
2.2.4.
Bei einer Anzahlung gemäß Ziffer 2.2.1 oder 2.2.2 muss der Restbetrag spätestens 28 Tage vor dem geplanten Abflugtag gezahlt sein (Zahlungseingang bei LTU).
2.3.
Bei Buchungen ab 28 Tage vor dem geplanten Abflugtag wird mit Zustandekommen des Beförderungsvertrages der gesamte Flugpreis / Rechnungsbetrag zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge sofort fällig und muss spätestens 10 Tage vor dem geplanten Abflugtag bezahlt sein (Zahlungseingang bei LTU).
2.4.
Bei Buchungen ab 9 Tage vor dem geplanten Abflugtag wird der gesamte Flugpreis / Rechungsbetrag zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge mit Zustandekommen des Beförderungsvertrags sofort fällig und wird unmittelbar, in der Regel innerhalb von 24 Stunden vom angegebenen Kreditkartenkonto eingezogen.
2.5.
Erfolgt kein rechtzeitiger und vollständiger Zahlungseingang (Ziffer 2.2.4, Ziffer 2.3 oder Ziffer 2.4), wird das Flugticket ausschließlich am Abflughafen zur Abholung gegen Zahlung am LTU Schalter hinterlegt. Bei LTX (flugscheinloses Fliegen) wird in diesem Fall am Abflughafen am LTU Schalter gegen Zahlung ein herkömmliches Flugticket ausgestellt. Erfolgt keine Zahlung, wird der Beförderungsvertrag entsprechend Ziffer 6 storniert. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Beförderung.
2.6.
Bei Verweigerung des Zahlungsausgleichs durch ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 pro Buchung erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.
2.1.
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung erfolgt über eine von LTU akzeptierte Kreditkarte oder über ein Lastschriftverfahren von einem durch den Kunden zu benennenden deutschen Bankkonto. Das Lastschriftverfahren ist nur möglich bei Buchungen bis 10 Tage vor dem geplanten Abflugtag. LTU behält sich eine Überprüfung der Gültigkeit der angegebenen Kreditkarte bzw. bei Lastschrift der Bankverbindung vor.
2.2.
Bei Buchungen bis zu 29 Tage vor dem geplanten Abflugtag, werden mit Zustandekommen des Beförderungsvertrages die nachfolgend aufgeführten Flugpreise oder Anzahlungen sofort fällig. Der jeweils fällige Betrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung / Rechnung gezahlt sein (Zahlungseingang bei LTU).
2.2.1.
Bei Kurz- und Mittelstreckenflügen (Flüge mit einer Flugzeit von bis zu 6 Stunden) wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,00 pro Person zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge fällig.
Bei einem Flugpreis bis zu € 100,00 pro Person wird der gesamte Flugpreis / Rechnungsbetrag zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge fällig.
2.2.2.
Bei Langstreckenflügen (Flüge mit einer Flugzeit von über 6 Stunden) wird eine Anzahlung in Höhe von € 250,00 pro Person zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge fällig.
Bei einem Flugpreis bis zu € 250,00 pro Person wird der gesamte Flugpreis / Rechnungsbetrag zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge fällig.
2.2.3.
Geht der gemäß Ziffer 2.2.1 oder Ziffer 2.2.2 jeweils fällige Betrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung / Rechnung bei LTU ein, oder verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung und erfolgt auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung, so ist LTU berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. LTU behält sich in diesem Fall vor, Stornokosten gemäß Ziffer 6 zu verlangen.
2.2.4.
Bei einer Anzahlung gemäß Ziffer 2.2.1 oder 2.2.2 muss der Restbetrag spätestens 28 Tage vor dem geplanten Abflugtag gezahlt sein (Zahlungseingang bei LTU).
2.3.
Bei Buchungen ab 28 Tage vor dem geplanten Abflugtag wird mit Zustandekommen des Beförderungsvertrages der gesamte Flugpreis / Rechnungsbetrag zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge sofort fällig und muss spätestens 10 Tage vor dem geplanten Abflugtag bezahlt sein (Zahlungseingang bei LTU).
2.4.
Bei Buchungen ab 9 Tage vor dem geplanten Abflugtag wird der gesamte Flugpreis / Rechungsbetrag zuzüglich Flight Service Charge und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge mit Zustandekommen des Beförderungsvertrags sofort fällig und wird unmittelbar, in der Regel innerhalb von 24 Stunden vom angegebenen Kreditkartenkonto eingezogen.
2.5.
Erfolgt kein rechtzeitiger und vollständiger Zahlungseingang (Ziffer 2.2.4, Ziffer 2.3 oder Ziffer 2.4), wird das Flugticket ausschließlich am Abflughafen zur Abholung gegen Zahlung am LTU Schalter hinterlegt. Bei LTX (flugscheinloses Fliegen) wird in diesem Fall am Abflughafen am LTU Schalter gegen Zahlung ein herkömmliches Flugticket ausgestellt. Erfolgt keine Zahlung, wird der Beförderungsvertrag entsprechend Ziffer 6 storniert. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Beförderung.
2.6.
Bei Verweigerung des Zahlungsausgleichs durch ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 pro Buchung erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.
3. Beförderungsdokumente
(Flugtickets und LTX)
3.1.
Bei Flügen, für die ein Flugticket ausgestellt wird, erfolgt der Ticketversand umgehend nach vollständigem Zahlungseingang bei LTU an die in der Buchung angegebene Adresse.
Ausnahme: Bei Abflügen innerhalb der nächsten acht Tage nach der Buchung werden die Flugtickets ausschließlich zur Abholung am LTU Schalter des Abflughafens hinterlegt.
3.2.
Bei Flügen, für die kein Flugticket ausgestellt wird (flugscheinloses Fliegen / LTX), ersetzt die auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegebene Buchungsnummer das Flugticket. Die Aushändigung der Bordkarte erfolgt beim Check-in gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments und der Buchungsnummer.
3.3.
Eine Beförderung ohne gültiges Beförderungsdokument (bzw. ohne LTX) wird nicht akzeptiert. Flugtickets oder LTX-Buchungen, deren Flugdaten und / oder Namen bei Abflug nicht mit der Buchung oder mit den persönlichen Daten des Passagiers übereinstimmen, werden nicht als gültige Beförderungsdokumente / LTX anerkannt. Passagiere mit falsch ausgestellten oder abgeänderten Flugtickets / Buchungsnummern werden von der Beförderung ausgeschlossen. Für sie wird der volle Flugpreis erhoben.
3.4.
Müssen aus Gründen, die LTU nicht zu vertreten hat, neue Flugtickets / LTX ausgestellt werden, so erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 pro Ersatzdokument.
3.1.
Bei Flügen, für die ein Flugticket ausgestellt wird, erfolgt der Ticketversand umgehend nach vollständigem Zahlungseingang bei LTU an die in der Buchung angegebene Adresse.
Ausnahme: Bei Abflügen innerhalb der nächsten acht Tage nach der Buchung werden die Flugtickets ausschließlich zur Abholung am LTU Schalter des Abflughafens hinterlegt.
3.2.
Bei Flügen, für die kein Flugticket ausgestellt wird (flugscheinloses Fliegen / LTX), ersetzt die auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegebene Buchungsnummer das Flugticket. Die Aushändigung der Bordkarte erfolgt beim Check-in gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments und der Buchungsnummer.
3.3.
Eine Beförderung ohne gültiges Beförderungsdokument (bzw. ohne LTX) wird nicht akzeptiert. Flugtickets oder LTX-Buchungen, deren Flugdaten und / oder Namen bei Abflug nicht mit der Buchung oder mit den persönlichen Daten des Passagiers übereinstimmen, werden nicht als gültige Beförderungsdokumente / LTX anerkannt. Passagiere mit falsch ausgestellten oder abgeänderten Flugtickets / Buchungsnummern werden von der Beförderung ausgeschlossen. Für sie wird der volle Flugpreis erhoben.
3.4.
Müssen aus Gründen, die LTU nicht zu vertreten hat, neue Flugtickets / LTX ausgestellt werden, so erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 pro Ersatzdokument.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LTU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.
Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, ist LTU berechtigt, den Flugpreis wie folgt zu ändern:
- Bei einer sitzplatzbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. Treibstoffkosten) kann der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
- Bei sonstigen Erhöhungen der Beförderungskosten (z. B. Flughafengebühren) werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. LTU ist berechtigt, den sich hieraus ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz zu verlangen.
Eine Erhöhung des Flugpreises ist nur zulässig, wenn zwischen Abschluss des Beförderungsvertrages und der Erhöhung mehr als vier Monate liegen und LTU den Kunden nach Kenntniserlangung über die Preisänderung unverzüglich informiert. Preiserhöhungen sind nur bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abflugtag zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, kostenlos vom Beförderungsvertrag zurück zu treten.
4.2.
Sollte LTU den gebuchten Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchführen lassen, wird der Kunde hierüber sobald wie möglich informiert.
4.1.
Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LTU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.
Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, ist LTU berechtigt, den Flugpreis wie folgt zu ändern:
- Bei einer sitzplatzbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. Treibstoffkosten) kann der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
- Bei sonstigen Erhöhungen der Beförderungskosten (z. B. Flughafengebühren) werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. LTU ist berechtigt, den sich hieraus ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz zu verlangen.
Eine Erhöhung des Flugpreises ist nur zulässig, wenn zwischen Abschluss des Beförderungsvertrages und der Erhöhung mehr als vier Monate liegen und LTU den Kunden nach Kenntniserlangung über die Preisänderung unverzüglich informiert. Preiserhöhungen sind nur bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abflugtag zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, kostenlos vom Beförderungsvertrag zurück zu treten.
4.2.
Sollte LTU den gebuchten Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchführen lassen, wird der Kunde hierüber sobald wie möglich informiert.
5. Umbuchungen / Änderungen
5.1.
Eine Umbuchung liegt vor, wenn auf Wunsch des Kunden bei noch freien Sitzplatzkapazitäten das Flugziel, ein Abflug- und / oder Rückflughafen oder die Abflugzeit des ursprünglich gebuchten Fluges auf einen anderen Flug geändert wird.
5.2.
Umbuchungen müssen LTU schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Abflugtag während der Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. 09.00 bis 19.00 Uhr und Sa. 10.00 bis 13.00 Uhr) an die auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegebene Adresse, bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt werden.
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges am Zielort ist, vorbehaltlich behördlicher Genehmigung, spätestens bis 48 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Rückflug möglich. Solche Umbuchungen müssen persönlich gegen Vorlage des Flugtickets / LTX im LTU Stadtbüro oder am LTU Schalter am Flughafen erfolgen.
Umbuchungen für den Flexi-Tarif:
Bei Buchungen zum Flexi-Tarif können Umbuchungen bis zu sechs Monate nach dem ursprünglich gebuchten Flug jederzeit vorgenommen werden. Umbuchungen in Deutschland können jederzeit telefonisch über die auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegeben Telefonnummern vorgenommen werden. Rückflugumbuchungen können vorbehaltlich behördlicher Genehmigung am LTU Schalter des jeweiligen Flughafens erfolgen.
5.3.
Für Umbuchungen wird bei Kurz- und Mittelstreckenflügen (Flüge mit einer Flugzeit von bis zu 6 Stunden) eine Gebühr in Höhe von € 30,00 und bei Langstreckenflügen (Flüge mit einer Flugzeit von über 6 Stunden) eine Gebühr in Höhe von € 60,00 pro Person erhoben. Ausnahme: Buchungen zum Flexi-Tarif. Bei Buchungen zum Flexi-Tarif wird keine Umbuchungsgebühr erhoben.
5.4.
Bei jeder Umbuchung auf einen Flug dessen Flugpreis geringer ist, als der Flugpreis für den ursprünglich gebuchten Flug, wird der Differenzbetrag nicht erstattet. Bei Umbuchung auf einen Flug dessen Flugpreis höher ist, als der Flugpreis für den ursprünglich geplanten Flug, wird zusätzlich zu der jeweiligen Umbuchungsgebühr der Differenzbetrag erhoben.
5.5.
Bei jeder Umbuchung eines Fluges mit Sitzplatz in der Business Class auf einen Flug ohne Sitzplatz in der Business Class wird der Business Class-Zuschlag nicht erstattet. Bei Umbuchung eines Fluges ohne Sitzplatz in der Business Class auf einen Flug mit Sitzplatz in der Business Class wird zusätzlich zu der jeweiligen Umbuchungsgebühr der jeweils gültige Business Class-Zuschlag erhoben.
5.6.
Änderungen des Namens einer bereits angemeldeten Person (Namensänderungen) müssen entsprechend Ziffer 5.2. mitgeteilt werden. Für jede Namensänderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 erhoben. Ausnahme: Buchungen zum Flexi-Tarif. Bei Buchungen zum Flexi-Tarif wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Namensänderungen am Zielort sowie Namensänderungen bei Zu- / Abbringerflügen, die nicht von LTU durchgeführt werden, sind nicht möglich.
5.7.
Umbuchungen und Namensänderungen am Abflugtag sind nicht möglich. Bei Nicht-Erscheinen zum Abflug wird der volle Flugpreis erhoben.
5.1.
Eine Umbuchung liegt vor, wenn auf Wunsch des Kunden bei noch freien Sitzplatzkapazitäten das Flugziel, ein Abflug- und / oder Rückflughafen oder die Abflugzeit des ursprünglich gebuchten Fluges auf einen anderen Flug geändert wird.
5.2.
Umbuchungen müssen LTU schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Abflugtag während der Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. 09.00 bis 19.00 Uhr und Sa. 10.00 bis 13.00 Uhr) an die auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegebene Adresse, bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt werden.
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges am Zielort ist, vorbehaltlich behördlicher Genehmigung, spätestens bis 48 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Rückflug möglich. Solche Umbuchungen müssen persönlich gegen Vorlage des Flugtickets / LTX im LTU Stadtbüro oder am LTU Schalter am Flughafen erfolgen.
Umbuchungen für den Flexi-Tarif:
Bei Buchungen zum Flexi-Tarif können Umbuchungen bis zu sechs Monate nach dem ursprünglich gebuchten Flug jederzeit vorgenommen werden. Umbuchungen in Deutschland können jederzeit telefonisch über die auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegeben Telefonnummern vorgenommen werden. Rückflugumbuchungen können vorbehaltlich behördlicher Genehmigung am LTU Schalter des jeweiligen Flughafens erfolgen.
5.3.
Für Umbuchungen wird bei Kurz- und Mittelstreckenflügen (Flüge mit einer Flugzeit von bis zu 6 Stunden) eine Gebühr in Höhe von € 30,00 und bei Langstreckenflügen (Flüge mit einer Flugzeit von über 6 Stunden) eine Gebühr in Höhe von € 60,00 pro Person erhoben. Ausnahme: Buchungen zum Flexi-Tarif. Bei Buchungen zum Flexi-Tarif wird keine Umbuchungsgebühr erhoben.
5.4.
Bei jeder Umbuchung auf einen Flug dessen Flugpreis geringer ist, als der Flugpreis für den ursprünglich gebuchten Flug, wird der Differenzbetrag nicht erstattet. Bei Umbuchung auf einen Flug dessen Flugpreis höher ist, als der Flugpreis für den ursprünglich geplanten Flug, wird zusätzlich zu der jeweiligen Umbuchungsgebühr der Differenzbetrag erhoben.
5.5.
Bei jeder Umbuchung eines Fluges mit Sitzplatz in der Business Class auf einen Flug ohne Sitzplatz in der Business Class wird der Business Class-Zuschlag nicht erstattet. Bei Umbuchung eines Fluges ohne Sitzplatz in der Business Class auf einen Flug mit Sitzplatz in der Business Class wird zusätzlich zu der jeweiligen Umbuchungsgebühr der jeweils gültige Business Class-Zuschlag erhoben.
5.6.
Änderungen des Namens einer bereits angemeldeten Person (Namensänderungen) müssen entsprechend Ziffer 5.2. mitgeteilt werden. Für jede Namensänderung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 erhoben. Ausnahme: Buchungen zum Flexi-Tarif. Bei Buchungen zum Flexi-Tarif wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Namensänderungen am Zielort sowie Namensänderungen bei Zu- / Abbringerflügen, die nicht von LTU durchgeführt werden, sind nicht möglich.
5.7.
Umbuchungen und Namensänderungen am Abflugtag sind nicht möglich. Bei Nicht-Erscheinen zum Abflug wird der volle Flugpreis erhoben.
6. Rücktritt / Stornierung
6.1.
Der Rücktritt von einem gebuchten Flug (Stornierung) muss LTU schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor Abflug während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. 09.00 bis 19.00 Uhr und Sa. 10.00 bis 13.00 Uhr) an die auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegebene Adresse, bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt werden.
6.2.
Für Stornierungen darf LTU ohne weiteren Nachweis pro Person folgende Pauschalen, bei Kurz- und Mittelstreckenflügen jedoch mindestens € 30,00 pro Person, bei Langstreckenflügen mindestens € 60,00 pro Person erheben:
- Bis zum 22. Tag vor Abflug: 20 % des Flugpreises
- Vom 21. bis 15. Tag vor Abflug: 30 % des Flugpreises
- Vom 14. bis 7. Tag vor Abflug: 40 % des Flugpreises
- Vom 6. bis 1 Tag vor Abflug: 50 % des Flugpreises
- Am Abflugtag (no show): 100 % des Flugpreises (netto)
Grundlage der Berechnung der vorstehenden Pauschalen ist der Flugpreis abzüglich der Flight Service Charge. Die Flight Service Charge kann nicht erstattet werden.
Ausnahme: Buchungen zum Flexi-Tarif. Buchungen zum Flexi-Tarif können bis zu sechs Monate nach dem ursprünglich gebuchten Flug jederzeit kostenlos storniert werden. Bei späteren Stornierungen wird eine Stornierungspauschale von 100% des Flugpreises (netto) erhoben.
6.3.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn der Kunde den Flug nicht zur angegebenen Zeit erreicht oder wegen nicht ausreichender oder fehlender Reisedokumente und / oder Nicht-Einhaltung von Einreise-, Ausreise-, Pass- und Visa-Vorschriften vom Flug ausgeschlossen wird.
6.4.
Im Fall der Ziffer 6.2. bleibt dem Kunden der Nachweis, dass LTU kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, auf jeden Fall vorbehalten.
6.1.
Der Rücktritt von einem gebuchten Flug (Stornierung) muss LTU schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor Abflug während der üblichen Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. 09.00 bis 19.00 Uhr und Sa. 10.00 bis 13.00 Uhr) an die auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegebene Adresse, bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt werden.
6.2.
Für Stornierungen darf LTU ohne weiteren Nachweis pro Person folgende Pauschalen, bei Kurz- und Mittelstreckenflügen jedoch mindestens € 30,00 pro Person, bei Langstreckenflügen mindestens € 60,00 pro Person erheben:
- Bis zum 22. Tag vor Abflug: 20 % des Flugpreises
- Vom 21. bis 15. Tag vor Abflug: 30 % des Flugpreises
- Vom 14. bis 7. Tag vor Abflug: 40 % des Flugpreises
- Vom 6. bis 1 Tag vor Abflug: 50 % des Flugpreises
- Am Abflugtag (no show): 100 % des Flugpreises (netto)
Grundlage der Berechnung der vorstehenden Pauschalen ist der Flugpreis abzüglich der Flight Service Charge. Die Flight Service Charge kann nicht erstattet werden.
Ausnahme: Buchungen zum Flexi-Tarif. Buchungen zum Flexi-Tarif können bis zu sechs Monate nach dem ursprünglich gebuchten Flug jederzeit kostenlos storniert werden. Bei späteren Stornierungen wird eine Stornierungspauschale von 100% des Flugpreises (netto) erhoben.
6.3.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn der Kunde den Flug nicht zur angegebenen Zeit erreicht oder wegen nicht ausreichender oder fehlender Reisedokumente und / oder Nicht-Einhaltung von Einreise-, Ausreise-, Pass- und Visa-Vorschriften vom Flug ausgeschlossen wird.
6.4.
Im Fall der Ziffer 6.2. bleibt dem Kunden der Nachweis, dass LTU kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, auf jeden Fall vorbehalten.
7. Check-in-Zeit
Der Kunde ist verpflichtet, sich spätestens 90 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter einzufinden. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird von LTU keine Haftung übernommen. LTU ist bei nicht rechtzeitigem Erscheinen berechtigt, die Beförderung zu verweigern und über den Sitzplatz ggf. anderweitig zu verfügen. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen und Zu- oder Abholerdiensten ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, sich spätestens 90 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter einzufinden. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird von LTU keine Haftung übernommen. LTU ist bei nicht rechtzeitigem Erscheinen berechtigt, die Beförderung zu verweigern und über den Sitzplatz ggf. anderweitig zu verfügen. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen und Zu- oder Abholerdiensten ist der Kunde selbst verantwortlich.
8. Rückflugbestätigung
Jeder LTU Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges ab 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug durch LTU bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können im jeweiligen Zielgebiet entweder unter der Rufnummer +49 211 9418-456 oder im Internet unter www.ltu.de/rb vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung haftet LTU nicht.
Jeder LTU Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges ab 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug durch LTU bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können im jeweiligen Zielgebiet entweder unter der Rufnummer +49 211 9418-456 oder im Internet unter www.ltu.de/rb vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung haftet LTU nicht.
9. Gepäckbeförderung
9.1.
Pro zahlendem Passagier werden 20 kg (Business Class 30 kg) Freigepäck, bei Reisen mit mindestens 29 Tagen zwischen LTU Hin- und Rückflug 30 kg (Business Class 40 kg) Freigepäck, befördert. Übergepäck wird gegen Zahlung der jeweils gültigen Übergepäcktarife transportiert. Sperrige Gegenstände bedürfen der vorherigen Anmeldung. Artikel für den Gebrauch während des Fluges, sowie ein Handgepäckstück mit den Maßen 55 x 40 x 20 cm und bis zu 8 kg Gewicht können ohne Anrechnung auf das Freigepäck mitgenommen werden. Die Beförderung von Sportgepäck, Übergepäck und (Haus-)Tieren unterliegt besonderen Bedingungen.
9.2.
Auf Strecken, auf denen das Two-Piece-Konzept Anwendung findet, können zwei Gepäckstücke, jeweils in Höhe, Länge und Breite nicht größer als 158 cm und nicht schwerer als 23 kg (Business Class 32 kg), sowie ein Handgepäckstück mitgeführt werden.
9.3.
Weitere Informationen zur Gepäckbeförderung sowie Auskünfte zur Beförderung von Haustieren und Übergepäck können Online über den Bereich LTU-Service oder die LTU-Servicezentrale unter Telefon +49/0211/9418-888, Telefax +49/0211/9418-881 oder e-mail service@ltu.de erfragt werden.
9.1.
Pro zahlendem Passagier werden 20 kg (Business Class 30 kg) Freigepäck, bei Reisen mit mindestens 29 Tagen zwischen LTU Hin- und Rückflug 30 kg (Business Class 40 kg) Freigepäck, befördert. Übergepäck wird gegen Zahlung der jeweils gültigen Übergepäcktarife transportiert. Sperrige Gegenstände bedürfen der vorherigen Anmeldung. Artikel für den Gebrauch während des Fluges, sowie ein Handgepäckstück mit den Maßen 55 x 40 x 20 cm und bis zu 8 kg Gewicht können ohne Anrechnung auf das Freigepäck mitgenommen werden. Die Beförderung von Sportgepäck, Übergepäck und (Haus-)Tieren unterliegt besonderen Bedingungen.
9.2.
Auf Strecken, auf denen das Two-Piece-Konzept Anwendung findet, können zwei Gepäckstücke, jeweils in Höhe, Länge und Breite nicht größer als 158 cm und nicht schwerer als 23 kg (Business Class 32 kg), sowie ein Handgepäckstück mitgeführt werden.
9.3.
Weitere Informationen zur Gepäckbeförderung sowie Auskünfte zur Beförderung von Haustieren und Übergepäck können Online über den Bereich LTU-Service oder die LTU-Servicezentrale unter Telefon +49/0211/9418-888, Telefax +49/0211/9418-881 oder e-mail service@ltu.de erfragt werden.
10. Pass-/Visa-Vorschriften
Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und Visa-Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich.
Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und Visa-Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich.
11. Kinder- und
Jugendermäßigungen
11.1.
Kinder unter 2 Jahren zahlen 10 % vom Normaltarif (ohne Sitzplatzanspruch, maximal 1 Kind unter 2 Jahren pro Erwachsener).
Kinder und Jugendliche von 2 bis 14 Jahren zahlen 67 % vom Normaltarif (maximal 3 Kinder pro Erwachsener).
Darüber hinaus werden keine Kinder- und Jugendermäßigungen gewährt.
11.2.
Kinder- und Jugendermäßigungen werden bei Buchungen für Business Class-Tarife nicht gewährt.
11.3.
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. LTU behält sich das Recht vor, das Alter des Kindes bei Reiseantritt zu überprüfen und den entsprechenden Tarif nach zu erheben.
11.1.
Kinder unter 2 Jahren zahlen 10 % vom Normaltarif (ohne Sitzplatzanspruch, maximal 1 Kind unter 2 Jahren pro Erwachsener).
Kinder und Jugendliche von 2 bis 14 Jahren zahlen 67 % vom Normaltarif (maximal 3 Kinder pro Erwachsener).
Darüber hinaus werden keine Kinder- und Jugendermäßigungen gewährt.
11.2.
Kinder- und Jugendermäßigungen werden bei Buchungen für Business Class-Tarife nicht gewährt.
11.3.
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. LTU behält sich das Recht vor, das Alter des Kindes bei Reiseantritt zu überprüfen und den entsprechenden Tarif nach zu erheben.
12. Sonstiges
Jede Erstattung für nicht ausgenutzte Strecken ist ausgeschlossen. Für die Beförderung maßgebend sind die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der LTU.
Jede Erstattung für nicht ausgenutzte Strecken ist ausgeschlossen. Für die Beförderung maßgebend sind die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der LTU.
13. Vorbehalte / Abtretungen
13.1.
Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LTU.
13.2.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen LTU ist unwirksam.
13.1.
Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LTU.
13.2.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen LTU ist unwirksam.
14. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung des Fluges schriftlich gegenüber der
LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH
Flughafen Halle 8
- Kundenservice -
40474 Düsseldorf
geltend zu machen.
Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung des Fluges schriftlich gegenüber der
LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH
Flughafen Halle 8
- Kundenservice -
40474 Düsseldorf
geltend zu machen.
15. Anwendbares Recht /
Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Düsseldorf.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Düsseldorf.
16. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
17. Stand
Diese Bedingungen entsprechen dem Stand Oktober 2006 und gelten für alle online gebuchten LTU Nur-Flüge mit Buchungsdatum ab 01. November 2006.
LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH
Flughafen Halle 8
40474 Düsseldorf
Diese Bedingungen entsprechen dem Stand Oktober 2006 und gelten für alle online gebuchten LTU Nur-Flüge mit Buchungsdatum ab 01. November 2006.
LTU Lufttransport-Unternehmen GmbH
Flughafen Halle 8
40474 Düsseldorf
Bahntransfer / Rail & Fly
Über die Möglichkeit der Zubuchung
eines Bahntransfers / Rail & Fly-Tickets bei LTU Fernflügen
informiert Sie unsere Hotline unter Telefon 0211 / 9418 - 333
und jedes Reisebüro mit LTU Agentur. Das Rail & Fly-Ticket kann
auch online gebucht werden.
Das Rail & Fly-Ticket berechtigt zur
Fahrt vom nächstgelegenen Bahnhof zu jedem deutschen Flughafen.
Benutzt werden können alle Zügen der Deutschen Bahn AG (InterCityExpress,
InterCity, InterRegio), für den ICE Sprinter ist ein Aufpreis
erforderlich. Es hat keine Gültigkeit im Innenverbundverkehr, d.
h. sofern Abgangsbahnhof und Abflughafen innerhalb eines
Verkehrsverbundes liegen. Sofern der Flughafen nicht über einen
eigenen Bahnhof verfügt, können mit dem Rail & Fly-Ticket für
die Fahrstrecke vom Zielbahnhof zum Flughafen und zurück die
öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Verkehrsverbundes
benutzt werden.
Das Rail & Fly-Ticket hat keine
Gültigkeit in Autozügen, Sonderzügen und Turnuszügen. In DB
Nachtzügen können lediglich Sitzwagenreservierungen vorgenommen
werden, bei Verfügbarkeit können im Zug gegen Zahlung des
tariflichen Aufpreises Liege- und Schlafwagenplätze genutzt
werden. In anderen Nachtzügen sowie in der CityNightLine können
gegen Zahlung des tariflichen Aufpreises auch Schlaf- bzw.
Liegewagenplätze reserviert werden.
Für LTU Flüge von ausländischen
Flughäfen gilt das Rail & Fly-Ticket nicht, auch nicht für die
innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Das Rail & Fly-Ticket gilt
am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag
der Rückkunft und am Tag danach. Zwischenstopps sind erlaubt,
Hin- und Rückreise müssen jedoch in Richtung des Flughafens bzw.
Heimatbahnhofs erfolgen. Zwischen Hin- und Rückfahrt dürfen
maximal 2 Monate liegen.
Bitte wählen Sie Ihre Verbindung so,
dass Sie den Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug
erreichen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie das Rail & Fly Ticket nur bis 10 Tage vor Abflug buchen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Rail & Fly Ticket nur bis 10 Tage vor Abflug buchen können.