Hinweis:
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oder speichern (Datei->Speichern unter...).
LUXAIR:
Allgemeine Reise - und
Geschäftsbedingungen
Lieber
Reisegast!
Veranstalter
der hier angebotenen Reisen ist die LUXAIR Société Luxembourgeoise de
Navigation Aérienne S.A., vertreten durch den Vorstand, im Folgenden „LUXAIR“
genannt.
Die
nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und LUXAIR als Reiseveranstalter, weshalb wir Sie bitten, sie unbedingt
zu lesen.
1. Abschluss des Reisevertrags:
1.1. Mit Ihrer
Reiseanmeldung bieten Sie LUXAIR auf der Grundlage unserer Angebote den
Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften
Sie neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für
Ihre eigenen, sofern Sie dies ausdrücklich und gesondert erklärt haben. Der
Anmeldende verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden Personen
wahrheitsgemäß anzugeben (insbesondere das Alter mitreisender Kinder).
1.3. Der
Reisevertrag kommt sofort durch die gebuchte Reservierung zustande. Hiervon
werden Sie durch unsere schriftliche Reisebestätigung informiert.
1.4. Weicht
unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues
Angebot dar, an das wir drei Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt dann zu
Stande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch
Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises möglich ist.
2. Bezahlung:
2.1. Innerhalb
einer Woche nach Zugang unserer Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15% des
Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist drei Wochen vor
Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
2.2.
Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt zu
Stande (z.B. „Book & Fly“), sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet.
2.3. Mit der schriftlichen Reisebestätigung bzw. den
Reiseunterlagen erhalten Sie einen Sicherungsschein. Mit diesem
Sicherungsschein sind Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen und die
notwendigen Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise insolvenzgesichert.
Der Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den
Sicherungsgeber. Zur Aushändigung des Sicherungsscheins sind wir nicht
verpflichtet, wenn Ihre Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der
Reisepreis 77,- EUR nicht übersteigt.
2.4. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach
Inverzugsetzung innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig
bezahlt wird, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und sind berechtigt,
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren als
Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt, uns einen geringeren Schaden
nachzuweisen.
3. Leistungen – Preise:
3.1. Unsere
vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den
allgemeinen Hinweisen auf unseren Internetseiten sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.
3.3. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach
Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer) zu den angegebenen Abreise- und
Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von
Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden
Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt.
4. Leistungs- und Preisänderungen:
4.1. Änderungen
und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrags sind
für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren,
Einführung lokaler Steuern oder der für die Reise geltenden Wechselkurse
möglich, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie umgehend, spätestens jedoch 21 Tage vor
dem Reiseantritt darüber informieren. Nach diesem Zeitpunkt sind
Preiserhöhungen nicht zulässig.
4.3. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreise
oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben Sie das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise aus
unserem Angebot zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie
unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend
machen.
5. Rücktritt und
Umbuchung durch den Kunden – Ersatzperson:
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von
Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der
Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam.
5.2. Treten Sie
innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine
Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätestens 33 Tage vor
Abreise zugegangen ist. Bei Buchungen welche zwischen dem 33. und dem 30. Tag
vor Reiseantritt getätigt werden, ist die gebührenfreie Stornierungsfrist
degressiv gestaffelt. Die im Reisepreis enthaltene
Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten gemäss den hierzu
geltenden Bedingungen bis zu einem regelmässig pauschalierten Selbstbehalt von
50,- EUR pro Person welcher nicht erstattet wird.
Bei einem späteren
Rücktritt haben wir das Recht, eine angemessene Entschädigung für unsere
Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu verlangen. Die Höhe
richtet sich nach dem Reisepreis. Hierfür erheben wir unter Berücksichtigung
der durch uns ersparten Aufwendungen und einer gewöhnlich möglichen
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung in der Regel folgende
Rücktrittspauschalen:
Pauschalreisen und Nur-Flug
Buchungen:
bis 30 Tage vor
Reisebeginn 15% des Reisepreises
ab 29. Tag bis
22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 21. Tag bis
15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
ab 14. Tag bis
7. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
ab 6. Tag bis 3.
Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
ab 2. Tag bis
vor Reisebeginn oder bei nicht
Nichterscheinen
90% des Reisepreises
Reisen mit angegebener Mindestteilnehmerzahl:
bis 46 Tage vor
Reisebeginn 15% des Reisepreises
ab 45. Tag bis
30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 29. Tag bis
15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 14. Tag bis
7. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
ab 6. Tag bis
3. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
ab 2. Tag bis
vor Reisebeginn oder bei nicht
Nichterscheinen
100% des Reisepreises
Kreuzfahrten
bis 31. Tag vor
Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 30. Tag bis
16. Tag vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises
ab 15. Tag bis
6. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
ab 5. Tag bis
1. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises
Bei unserem
Produkt „Book & Fly“ werden im Falle eines Reiserücktritts 100% des
Reisepreises berechnet. Hier empfehlen wir den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein
Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden
ist.
5.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel-
oder Mehrbettzimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus oder einen
Mietwagen gebucht haben, führt der Rücktritt eines der Teilnehmer unabhängig
von den anfallenden Stornogebühren zu einem höheren Einzelpreis für die
verbleibenden Reiseteilnehmer.
5.4 Wenn eine Ersatzperson an die Stelle eines
Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für die uns hierdurch entstehenden
Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von 25,- (bei Kreuzfahrten 50,-) je Person
zu verlangen. Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner
für den Reisepreis.
Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen,
wenn dieser den besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt
oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.5 Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts oder des Beförderungsmittels vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage
vor Reiseantritt 25,- (bei Kreuzfahrten 50,-) pro Buchung. Es kann nur auf
solche Reiseleistungen umgebucht werden, welche in der selben
Produktlinie enthalten sind. Spätere Umbuchungen (z.B. bei „Book & Fly“)
sind nur durch Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise und gleichzeitiger
Neuanmeldung möglich.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
6.1. Wir sind
berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die im
Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Hiervon werden wir
Sie umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall
unverzüglich erstattet.
6.2. Ist die
Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht
durchführbar, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns
entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir
berechtigt, die Reise bis vier Wochen vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen
ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Hierzu sind wir allerdings nur
berechtigt, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten
haben und dies nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch
machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten Reisepreis.
7. Höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder
gefährdet, so können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt
liegt insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren Unruhen und bei
Naturkatastrophen vor.
8. Gewährleistung:
8.1. Sollte
eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie
berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Abhilfe durch eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen. Wir können die Abhilfe
jedoch verweigern, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden
wäre.
8.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so können Sie – in Ihrem eigenen Interesse am besten schriftlich – den
Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird, oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt ist.
8.3. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des
Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht
wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
8.4. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung
entgegen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an
unsere Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Sollte diese wider Erwarten
ebenfalls nicht erreichbar sein, so wenden Sie sich bitte direkt an uns: LUXAIR
S.A:, Aéroport de Luxembourg, R.C. Luxembourg B 4109,
L-2987 Luxembourg, Tel. 2456-4617, Fax 2456-4239. Im Falle einer Buchung „Book
& Fly“ schicken Sie Ihre Mängelanzeige bitte ebenfalls direkt an uns.
9. Haftung:
9.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung
gilt auch, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines
Leistungsträgers verursacht wurde.
9.2. Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
wegen Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haften wir pro Reiseteilnehmer bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
9.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen, usw.), und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der
Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
9.4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung richtet sich
unsere Haftung als Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Montrealer
Abkommens und dem Zusatzabkommen von Guadalajara, soweit diese Bestimmungen
durch das Montrealer Abkommen nicht verdrängt werden.
Im übrigen finden bei Flugreisen die
jeweils gültigen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers
Anwendung, auf die wir den Reiseteilnehmer durch Vorlage dieser Bedingungen
ausdrücklich hinweisen.
10. Ausschluss von
Ansprüchen und Verjährung:
10.1.
Vertragliche Ansprüche gegen uns müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Reiseende – in Ihrem eigenen Interesse möglichst
schriftlich – uns gegenüber geltend machen (LUXAIR S.A., Aéroport de
Luxembourg, L-2987 Luxembourg R.C.
Luxembourg B 4109).
Nach dem Ablauf
dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie an der
Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Hiervon nicht
erfasst werden Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
10.2. Sämtliche
Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise
zustehen, verjähren in einem Jahr ab Reiseende.
10.3.
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10.4. Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers aus
dem Reisevertrag an Mitreisende oder Dritte ist nicht wirksam.
11. Versicherungen:
11.1. Wir
empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung.
11.2. Für
Pauschalreisen (Ausnahme: Nur Flug Buchungen, Nur Hotel Buchungen sowie Book
& Fly), haben wir bei der Versicherungsgesellschaft
AXA
Assurances Luxembourg, 7, rue de la Chapelle, L-1325 Luxembourg,
ein
Reiseversicherungs-Paket abgeschlossen für nachstehende Risiken bis zu
folgenden Höchstbeträgen:
1.)
Reiserücktrittskosten (Selbstbehalt 50,- EUR pro Person und Umbuchungsgebühr
ausgeschlossen); diese sind nicht Bestandteil des Versicherungspaketes von
„Happy Summer“
2.)
Gepäck:
1- 8
Versicherungstage 1.500,-
EUR (Happy Summer 1.250,- EUR)
3.) Reiseunfall
mit
Todesfolge 5.000,- EUR
andauernder
Totalinvalidität 7.500,- EUR
Kosten des
behandelnden Arztes und Kosten der Krankenhausbehandlung bei Unfall und/oder
Krankheit 6.000,-
EUR
4.) Kosten bei
Such- und/oder Rettungsaktion 2.000,-
EUR
5.)
Rechtsschutz 1.250,-
EUR
6.)
Vorschussleistung für Strafkaution 12500,-
EUR
7.) Hilfeleistungen (Inter Partner Assistance).
Den Umfang der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte
der Abschrift der ausführlichen Bedingungen, die der Reisebestätigung beiliegt
und auf unserer Internetseite www.luxair.lu veröffentlicht ist, von wo aus Sie
sich auch eine Kopie downloaden können.
11.3. Alle Ansprüche sind unmittelbar bei der
Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg geltend zu machen (bitte
entnehmen Sie die Referenzen der Kontakperson den ausführlichen Bedingungen
oder Ihren Reisedokumenten). Sollte Ihnen der Umfang der Versicherung
ungenügend erscheinen, raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung.
12. Pass-, Visa-
und Gesundheitsbestimmungen:
12.1. Wir stehen dafür ein, Angehörige des Staates, in dem
die Reise angeboten wird, über Gesundheitsvorschriften sowie über Visa- und
Passvorschriften rechtzeitig vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörigen
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf unseren
Internetseiten und in Ihren Reiseunterlagen finden Sie wesentliche Informationen
über die einzuhaltenden Formalitäten.
12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von
uns zu vertreten ist.
13. Allgemeines:
13.1. Alle
Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder
behördlicher Genehmigung veröffentlicht.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Angaben verlieren
diejenigen Angaben über gleichlautende Reiseziele und Termine aus den
vorherigen Veröffentlichungen ihre Gültigkeit.
13.3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.4. Angaben, welche zur Buchung einer Reise eingeholt
werden, stammen auschliesslich aus den freiwilligen Angaben von persönlichen
Daten. Sie werden nicht an kommerzielle Gesellschaften oder Organisationen
übermittelt. Gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben Sie das Recht
auf Zugriff zu den Informationen, welche Sie betreffen, und das Recht, ungenaue
Informationen richtig zu stellen. Sollten Sie diese Rechte beanspruchen wollen,
bitten wir Sie, die juristische Abteilung der Luxair S. A., Société
Luxembourgeoise de Navigation Aérienne L-2987 Luxembourg, Flughafen Luxemburg,
zu kontaktieren.
14. Gerichtsstand:
14.1. Sie
können uns an unserem Sitz in Luxemburg verklagen; falls wir gezwungen sind,
gegen einen Reiseteilnehmer zu klagen, ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers
maßgebend, es sei denn, dieser ist Vollkaufmann oder hat nach Abschluss des
Reisevertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.
In diesem Fall ist der Sitz von LUXAIR in Luxemburg Gerichtsstand.
14.2. Falls wir gezwungen sind, gegen einen Reiseteilnehmer
zu klagen, ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers Gerichtsstand, es sei denn,
der Reisevertrag wurde im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit des Reiseteilnehmers abgeschlossen.
14.3. Die
Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Reiseteilnehmern unterliegen deutschem
Recht.
Reiseveranstalter:
LUXAIR S.A.,
L-2987 LUXEMBOURG,
Tel. 2456-4255,
Fax 2456-4605,
R.C. Luxembourg
B 4109,
Internet:
www.luxair.lu.