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1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde MISR TRAVEL den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch MISR TRAVEL zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Bestätigung des Eingangs einer Anmeldung stellt noch keine Annahme dar. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird MISR TRAVEL dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so gilt dies als neues Angebot, an das MISR TRAVEL für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist MISR TRAVEL ausdrücklich die Annahme erklärt oder Zahlungen leistet.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluß kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 10 % des Reisepreises gefordert werden. Wird trotz Mahnung die Anzahlung nicht geleistet, ist MISR TRAVEL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise fällig.
Nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises werden die Reiseunterlagen dem Kunden ausgegeben.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebe-stätigung. Widersprechen sich die Angaben im Prospekt und der Reisebestätigung, so gelten die Angaben in der Reisebestätigung.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für MISR TRAVEL bindend. MISR TRAVEL behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden oder die von MISR TRAVEL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
MISR TRAVEL ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird MISR TRAVEL dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
MISR TRAVEL behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses, wie folgt zu ändern:
Erhöhung der Beförderungskosten:
- bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann MISR TRAVEL vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Um den sich so ergebenden Betrag kann MISR TRAVEL den vereinbarten Reisepreis erhöhen.
Erhöhung der Hafen- und Flughafengebühren:
MISR TRAVEL kann den Reisepreis um den anteiligen Betrag erhöhen.
Änderung der Wechselkurse:
MISR TRAVEL kann den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich der Preis für den Einkauf der Reiseleistungen erhöht hat.
Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat MISR TRAVEL dem Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MISR TRAVEL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von MISR TRAVEL über die Preiserhöhung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Stornie-rungskosten, Umbuchungen, Ersatz-personen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MISR TRAVEL. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann MISR TRAVEL unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung verlangen:

         - bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
         - 29.-22. Tag vor Reiseantritt 15% des Reise-preises

         - 21.-15. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
         - 14.-7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
         - ab 6. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
         - bei Nichtantritt 75% des Reisepreises
 
Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens vorbehalten.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise für den Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reise-ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann MISR TRAVEL ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe von € 29 erheben.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu oben genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. MISR TRAVEL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende MISR TRAVEL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leis-tung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich MISR TRAVEL bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch MISR TRAVEL

MISR TRAVEL kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von MISR TRAVEL nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt MISR TRAVEL, so bleibt der An-spruch auf den Reisepreis bestehen; MISR TRAVEL muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist MISR TRAVEL verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat MISR TRAVEL den Kunden davon zu unterrichten.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für MISR TRAVEL deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass MISR TRAVEL im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von MISR TRAVEL besteht jedoch nur, wenn die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten sind (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn die zu zum Rücktritt führenden Umstände von MISR TRAVEL nachgewiesen werden und wenn dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet worden ist.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot MISR TRAVEL keinen Gebrauch macht.

8. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MISR TRAVEL als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann MISR TRAVEL für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistung eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist MISR TRAVEL verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Gewährleistung

Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. MISR TRAVEL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
MISR TRAVEL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Minderung des Reisepreises
Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfrei-em Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
MISR TRAVEL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungs-gründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, MISR TRAVEL erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von MISR TRAVEL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Er schuldet MISR TRAVEL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistung für ihn von Interesse war.
Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den MISR TRAVEL nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von MISR TRAVEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be-schränkt,
- sofern der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
- soweit MISR TRAVEL für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen MISR TRAVEL aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet MISR TRAVEL bei Sachschäden bis € 4.100 je Kunde und Reise. Liegt der dreifache Reisepreis über € 4.100 ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreis beschränkt.
MISR TRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen u.s.w.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Der Schadensersatzanspruch gegen MISR TRAVEL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leitungen anzuwenden sind, der Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt MISR TRAVEL die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Dieses Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern MISR TRAVEL in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet das Unternehmen nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt MISR TRAVEL bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minde-rung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjäh-rung und Abtretungsverbot

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber MISR TRAVEL geltend zu machen. Die fristwahrende Geltendmachung kann nur an der unten genannten Adresse erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem MISR TRAVEL die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Abtretung aller Ansprüche eines Kunden gegen MISR TRAVEL an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-schriften

MISR TRAVEL steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
MISR TRAVEL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende MISR TRAVEL mit Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß MISR TRAVEL die Verzögerung zu vertreten hat.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-gen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirk-samkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann MISR TRAVEL nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von MISR TRAVEL gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von MISR TRAVEL maßgebend.
MISR TRAVEL ägyptische AG
Gr. Bockenheimer Str. 6
60313 Frankfurt am Main
Eingetragen bei dem Amtsgericht Frankfurt/Main
HRB 25016.