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Reisebedingungen
Lieber Feriengast,
diese ausführlichen Reisebedingungen sorgen in Ihrem und unserem Interesse für
klare Verhältnisse. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit
Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung
durch Ihr Reisebüro oder uns selbst übermittelt werden, an. Sie gelten für
alle Programme des Reiseveranstalters ETS.
1 Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der ETS den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen.Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen (Reisebestätigung).
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie von uns die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Reiseleistung enthält. Innerhalb dieser 14 Tage, vom Zugang der Anmeldung bei uns, sind Sie an die Anmeldung gebunden. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot nicht schriftlich widerrufen.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden in Festbuchungen umgewandelt, sobald das Angebot für die betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
2 Bezahlung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Bezahlung:
Bei Vertragsschluß leisten Sie gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung. Sie beträgt 15 % des Reisepreises bzw. bei Ferienwohnungen 15 % je Wohneinheit. Zur Absicherung der Kundengelder hat ETS eine Insolvenzversicherung bei der TOURVERS GMBH abgeschlossen. Die Police trägt die Nummer 11302585. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, daß Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder bei uns bereitliegen, oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus Ihrer Reisebestätigung. Die Bezahlung kann auf folgende Weisen erfolgen:
2.1 Lastschriftverfahren/ETS Direktinkasso
Zur Weiterleitung an die ETS benötigt das Reisebüro oder wir unmittelbar Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse (oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers) und Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb 1 Woche nach Vertragsschluß, der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto abgebucht.
2.2 Zahlung unmittelbar an uns
Es können sowohl die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar oder bargeldlos durch Überweisung unmittelbar bei uns geleistet werden.Bitte benutzen Sie dazu das Konto 2051530 der Commerzbank Berlin, BLZ 100 400 00.
2.3 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden.
2.4 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.
2.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Die ETS kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, daß bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.6 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen oder Anfragen sind, soweit nicht im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte unmittelbar an uns.
2.7 Die Kosten für eine über die ETS abgeschlossene Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.
3 Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Angebot, sei es durch Infox Flyer oder Fax und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Maßgebend ist stets die Reisebestätigung und nicht die Angabe von Dritten. Die in der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für die ETS grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsschluß können wir jederzeit eine Änderung der Angebotsangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Flugbeförderung
Für unsere Flüge wählen wir zuverlässige Fluggesellschaften aus. ETS Flüge sind überwiegend Non-Stop-Flüge. Bei Direktflügen behalten wir uns aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und/oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden. Bei bestimmten Flugreisen ist gegen Zahlung einer Gebühr von 16,00 EUR pro Person eine Sitzplatzreservierung möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise im Angebot. Im Rahmen der Flüge werden bis 20 kg Gepäck inkl. Handgepäck pro Gast (auch Kinder von 2-11 Jahren) befördert. Zusätzlich kann ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft, Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle, etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.
Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, techn. Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast.
3.3 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Die ETS bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung der ETS, z. B. über den Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. Für die Bearbeitung von individuellen Reisen wird eine Gebühr von EUR 30,00 erhoben. Die Buchung von Reisen, deren Reisedauer (Hinflug zum Rückflug) von dem im Katalog üblichen Wochenrhythmus abweicht, ist gegen die Gebühr von EUR 30,00 pro Reiseteilnehmer möglich.
Für von Reisenden im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen behalten wir uns die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.
3.4 Reiseverlängerung
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter der ETS, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Plätze im Flugzeug oder Zug noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung sind in bar am Ort zu zahlen.
3.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich ETS bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Ein Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen. Die ETS ist berechtigt, 20 % des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Kosten und Mühen einzubehalten.
3.6 Reiseleitung, Betreuung
3.6.1 Bei Flugpauschalreisen betreuen Sie in aller Regel unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom ETS Service ab Ankunft am Zielflughafen. Anschrift und Telefonnummer des ETS Service vor Ort entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen.
3.6.2 Bei Bahnreisen stehen Ihnen in der Regel örtliche Reiseleiter oder unsere Vertretung (z. B. Verkehrsvereine) am Urlaubsort zur Verfügung. Einzelheiten geben wir Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt.
3.6.3 Wenn Sie eine Ferienwohnung oder einen Hotelaufenthalt gebucht haben, stehen Ihnen die örtlichen Reiseleitungen oder die Beauftragten der Vermieter während der Sprechstunden für evtl. Fragen und Wünsche zur Verfügung. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 11.4.2.
3.6.4 Bei Schiffsreisen werden Sie an Bord und während der Ausflüge fachkundig betreut.
3.6.5 Zimmer sind am Abreisetag auch dann um 12.00 Uhr zu verlassen, wenn die Abreise nicht bis 12.00 Uhr erfolgt.
3.6.6 Die Festlegung von Sternen für Hotels in Angeboten oder Katalogen etc. entspricht der subjektiven Meinung und der jahrelangen Erfahrung von ETS Reisen und folgt einer staatlichen Kategorisierung nicht immer. Strandentfernungen werden in Luftlinie und nicht in Straßenmetern gemessen.
4 Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Angebot nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der im Angebot angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen das Angebot dies ausdrücklich zuläßt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.
5 Kinderermäßigung
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Den Umfang der Kinderermäßigung entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot. Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.
ETS ist berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben sind wir berechtigt, den korrekten Reisepreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 nachzuerheben.
6 Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung der Sitzplatzreservierung bei Flugreisen wird Ihnen die Reservierungsgebühr - ggf. anteilig - zurückerstattet.
6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
6.3 Die ETS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat die ETS den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn die ETS in der Lage ist,eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der ETS über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
7 Rücktritt durch den Reisenden
Umbuchung, Ersatzperson
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ETS. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antreten, die von der ETS nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt der Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit:
7.2.1 Standard-Gebühren bei ETS für Pauschal- und Flugreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15 %
mindestens 25,— EUR
vom 29. bis 15. Tag 30 %
vom 14. bis 7. Tag 50 %
vom 6. bis 2. Tag 80 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 %
des Reisepreises.
7.2.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
Ferienwohnungen/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreise und sonstigen Reisen:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 15 %
vom 59. bis 30. Tag 25 %
vom 29. bis 22. Tag 50 %
vom 21. bis 15. Tag 75 %
vom 14. bis 7. Tag 80 %
vom 6. bis 2. Tag 90 %
ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100 %
des Reisepreises.
7.3 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, vor Beginn der in 7.2.1 und 7.2.2 genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden EUR 30,00 pro Person erhoben.
Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung.
Änderungen nach den o.e. Fristen (z. B. bei Flugreisen ab 29. Tag vor Reisebeginn) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegenden Katalogausschreibung hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
7.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an die ETS. Diese kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten EUR 25,00 zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren für individuelle Reisegestaltung gem. Ziff. 3.3 sind sofort fällig.
8 Reise-Versicherung
Versicherungsleistungen sind nicht im Reisepreis enthalten. Wir empfehlen Ihnen für Ihre Urlaubsreise zumindest zur Minimierung der Kosten im Rücktrittsfall gem. Ziffer 7 eine Rücktrittskosten-Versicherung.
Wir empfehlen Ihnen für Ihre Urlaubsreise den Abschluß weiterer Versicherungen. Bitte fragen Sie unsere Mitarbeiter.
Die Prämien für Versicherungen nennen Ihnen unsere Mitarbeiter.
9 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
9.1 Die ETS kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die ETS vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Die ETS behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Die ETS muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.2 Die ETS kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
9.2.1 bei Nichterreichen einer im Angebot und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
9.2.2 wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die ETS deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihr im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der ETS besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn sie diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
9.3 Im Fall des Rücktritts durch die ETS nach Ziffer 9.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnehmer an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn die ETS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch die ETS dieser gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
10 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen.
Die ETS zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch die ETS stehen dem Reisenden außerdem die in Ziffer 9.3 beschriebenen weiteren Rechte zu.
10.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist die ETS verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
11 Gewährleistung / Haftung
11.1 Die ETS steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für
11.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung;
11.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers, etc.);
11.1.3 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
11.1.4 ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen;
11.1.5 die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern die ETS nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
Die ETS haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten.
11.2 Gewährleistung
Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden.
11.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die ETS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die ETS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Reisende es nicht schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
11.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die ETS innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der ETS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der ETS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet der ETS den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.3 Haftung
11.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die ETS nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
11.3.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung der ETS auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die ETS herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit die ETS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen die ETS gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die ETS bei Personenschäden bis EUR 75.000,—, bei Sachschäden bis EUR 4.000,—; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3.4 Die ETS haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
11.3.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet die ETS nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Die ETS empfiehlt den Abschluß einer Unfall-Versicherung.
11.3.6 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann die ETS sich hierauf berufen.
11.3.7 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrten-Dokumenten der DB AG aufgeführte DB-Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Rechte und Pflichten der ETS nach dem Reisevertragsgesetz und nach ihren allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
11.3.8 Sofern die ETS bei der Luftbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet sie ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada und anderen. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
Kommt der ETS bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der jeweiligen Fährschiff-Reederei, sofern die Beförderung nicht Teil des Leistungspaketes der ETS ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen der ETS vorrangig maßgebend.
Für den Autotransport auf der Eisenbahn gelten besondere Beförderungsbestimmungen, die Sie in Form eines Merkblattes in Ihrem ETS-Reisebüro erhalten.
11.4 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
11.4.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.4.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) oder an die ETS bzw. an ihre Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.
Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/Ferienhäusern unverzüglich bei der/ dem in den Reiseunterlagen angegebenen Stelle/Ansprechpartner Abhilfe verlangen.
Wenn das keinen Erfolg hat, setzen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Station des ETS Service oder unserer örtlichen Vertretung in Verbindung.
Unterläßt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
11.4.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
11.5 Wir sind bemüht, auch bei kurzfristigen Buchungen unseren guten Service ordnungsgemäß wie gebucht und bestätigt zu erbringen. Die Hoteliers in den Feriengebieten behalten sich jedoch vor, in der Hauptsaison, spätestens 14 Tage, in der Nebensaison 7 Tage vor Ankunft ggf. über die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebuchten Zimmer frei zu verfügen. Es kann daher vorkommen, daß das gemäß unseres Computers noch verfügbare Zimmer, dessen Belegung wir dem Hotelier nach Eingang Ihrer Buchung gemeldet haben, von diesem anderweitig vergeben wurde. Da es in Einzelfällen vorkommen kann, daß uns diese Information nicht bis zum Zeitpunkt Ihrer Abreise vorliegt, kann eine Weitergabe an Sie unterblieben sein. Aus diesen technischen Gründen behalten wir uns vor, Sie bei kurzfristigen Buchungen notfalls in einem anderen Hotel der gleichen Kategorie unterzubringen. Schadenersatzansprüche erkennen wir in solchen Fällen nur an, wenn Mitarbeiter dere ETS vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Zur Vermeidung empfehlen wir rechtzeitige Buchungen. Sollten Sie dies nicht akzeptieren können, bitten wir ausdrücklich von einer Buchung abzusehen. Im Falle einer Buchung gehen wir davon aus, daß Sie diese Bedingung akzeptieren.
12 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Reiseveranstalter ETS geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
12.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem die ETS die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12.3 Ein Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluß des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
13 Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Die ETS steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
13.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der ETS bedingt sind.
13.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro, ob für Ihre Reise ein Reisepaß erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, daß Ihr Reisepaß oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
Kinder können im Paß der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpaß.
13.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.Informieren Sie sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
13.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Angebot und wenden Sie sich an uns oder ggf. Ihr Reisebüro.
14 Allgemeines
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
14.2 Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u. a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
14.3 In manchen Ländern kann es gelegentlich zu Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung kommen.
14.4 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die ETS.
Stand 01/2002